ren drey andere Gesellschaften hinter einander, zum äfft.kanischen Handel errichtet worden. Aber keine hatte sicherhalten können: ob sie gleich alle drey ausschließendePrivilegien hatten, — zwar nur durch königliche Pa-teure, die aber in jenen Zeiten, auch ohne parlamenta-rische Bestätigung ihre volle Kraft hatten.
Die Hudsvnöbay - Gesellschaft ist vor den Unfällen,die sie im lehtern Kriege (dem von 1756) gelitten hat,weit glücklicher als die königliche afftkanrjchL Gesiliichaftgewesen. Der Aufwand, den sie machen muß, istweit geringer. Die Anzahl aller Personen, die sie inihren sämmtlichen Niederlassungen und Wohnungen,(weiche sie mit dem Namen von Festungen beehrt,) un-terhalt, erstreckt sich nicht hoher, als auf hundert undzwanzig. Diese Anzahl ist gleichwohl hinlänglich, dasPelzwerk und die andern Waaren, mit welchen die da-hin gesandten Schiffe beladen werden sollen, schon ehesie ankommen, zu sammeln und fertig zu halten; denndort können diese Schiffe, des Eises wegen, selten übersechs oder acht Wochen bleiben. Diesen Vortheil, dieLadung der Schiffe schon zum Voraus in Bereitschaft zuhaben, konnte sich viele Jahre lang kein Privachäudlerverschaffen: und ohne denselben scheint keine Möglich-keit zu seyn, nach der Huksonsbay zu handeln. Dasmäßige Kapital der Gesellschaft, welches, wie man sagt,nicht mehr als 110,020 Pfund St. beträgt, kann dessenungeachtet sehr wohl hinlänglich seyn, den ganzen Han-del, und alle verkäuflichen Erzeugnisse dieftr so armseli-gen, obgleich sehr weitläufigen Lander, die in ihremPrivilegium begriffen sind, damit in Beschlag zu neh-men. Dem zu Folge hat auch kein Privatkausmann es
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