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geld bezahlt haben, — dem mindesten Zwange zu unter-werfen. Die Regierung der Angelegenheiten dieser Ge-sellschaft wird einem in London sitzenden Ausschusse vonneun Personen anvertrauet, der auö allen zu London,Bristol und Liverpool das Bürgerrecht habenden Gesell-schaftsgliedern gewählt wird; auö jeder dieser Städtedrey Personen. . Keiner dieser Directoren kann län-ger als drey Jahre hinter einander in seinem Amte blei-ben. Jedes Mitglied kann von dem Commerz - undPlantations-Collegium, — oder nach der neuen Ein-richtung von einem AuSschusse des geheimen SrasrS-raths, — nachdem es mit seiner Vertheidigung gehörtworden, abgesetzt werden. Jenem Ausschüsse ist verbo-then, Negersklaven aus Afrika auszuführen, oder aui-konische Waaren nach Großbritannien einzuführen.Nur weil ihnen zur Pflicht gemacht wird, die Festungenund Besätzungen zu unterhalten : so ist ihnen auch er-laubt, zu diesem Endzwecke Güter und Verrathe allerArt aus Großbritannien nach Afrika zu führen. Ausden Summen, welche ihnen die Gesellschaft anvertrauet,werden ihnen nicht mehr als achthundert PfundSt. zugestanden, um damit ihre Faktoren und Buchhal-ter zu London, Bristol und Liverpool zu besolden, dieHausm.iekhe für ihr Comtoir in London zu bezahlen,und alle andere Kosten der Verwaltung, der Aufträge,die sie an andere geben, oder der Agenten, die sie beyirgend einem Geschäfte brauchen, zu bestreiken. Wasvon dieser Summe, nach Bestreitung der gedachten AuS-gaben übrig bleibt, können sie unter sich, als eine Be-lohnung für ihre Mühe, auf eine ihnen selbst beliebigeArt vertheilen. Durch eine!solche Verfassung sollte manglauben, wäre dem Monopolien-Geiste hinlänglich bey
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