Diese Sache fordert gar keine beständige Aufmerksam,keit; und der Aufwand, den sie verursacht, ist mäßig,und bestimmt. Sie ist also sowohl dem Geiste, alsdem Vermögen einer regulirten Gesellschaft weit mehrangemessen.
Doch lange Zeit nach Iosias Child, im Jahre1750, wurde eine regulirte Handelsgesellschaft, ich meinedie noch jetzt bestehende Gesellschaft der nach Afrika han-delnden Kaufleute, errichtet, der es ausdrücklich zurPflicht gemacht wurde, anfangs alle, zwischen dem wei-ßen Vorgebirge und dem Vorgebirge der guten Hoff-nung, — nachher aber nur die zwischen dem rothenVorgebirge und dem Vorgebirge der guten Hoffnung lie-genden briktischen Festungen und Bejahungen zu unterhal-ten. Es scheint, daß man bey der Acte, durch welchediese Gesellschaft errichtet wurde, (es ist die zrste Acteaus dem 2zsten Jahre Georgs des zweyten,) sich zweyverschiedene Absichten vorgesetzt habe: erstlich den unter-drückenden Monopoliengeist, der den Direcroren einerregulmen Handelsgesellschaft eigen zu seyn pflegt, imZaume zu halten; zwcytens sie zu einer ihr nicht natür-lichen Fürsorge für die Unterhaltung von Festungen undBesatzungen zu nöthigen.
Um die erste Absicht zu erreichen, ist das Eintritts-geld auf vierzig Schillinge eingeschränkt worden. DerGesellschaft wird verbothen - die Kapitalien ihrer Gliederin einen Fond zu vereinigen und mit diesem zu handeln;es wird ihr verbothen, auf ihren gemeinschaftlichen Cre-dit Geld zu borgen; oder die Privatpersonen, die sich mitdiesem Handel abgeben wollen — vorausgesetzt, daß siebrittische Unterthanen sind, und das bestimmte Eintritts-
F ; geld