Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
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Nur eigentliche Kaufleute oder Großhändler konntenMitglieder davon werden, und alle Krämer, welcheWaaren im Einzelnen verkaufen, waren davon ausge-schlossen. Vermöge eines Statuts der Gesellschaft darf-ten brittische Manufacturwaaren auf keinem andernSchiffe, als einem, welches der ganzen Gesellschaft-gemeinschaftlich gehörte, nach der Türkey versandt wer-den; und da diese Schiffe sämmtlich aus dem LondonerHafen abfuhren: so schränkte jenes Statut den Handelaufdiesen Platz, wo alles so theuer ist, und auf die inund um London lebenden Kaufleute ein. Durch ein an-deres Statut der Gesellschaft durfte niemand, der vonLondon mehr als zwanzig Meilen entfernt lebte, unddas Bürgerrecht der Stadt London nicht besaß, zumMitgliede aufgenommen werden; eine Einschränkung,die, mit der vorigen verbunden, nothwendig alle an-dere, als eigentliche Londoner Bürger von diesem Han-del ausschließen mußte. Da die Zeit, wenn diese derganzen Gesellschaft zugehörenden Schiffe geladen wer-den und absegeln sollten, ganz von den Direkteren ab-hing: so konnten sie sehr leicht diese Schiffe mit ihreneigenen Gütern und den Gütern ihrer vertrautem Freun-de anfüllen, indeß sie die übrigen unter den: Verwän-de ausschlössen, daß sie ihre Versendungen zu spät an-gemeldet hätten. In diesem Zustande der Dinge wardalso durch die Gesellschaft ein vollkommener und für dasPublicum sehr drückender Alleinhandel einigen wenigenPersonen in die Hände gespielt. Diese Mißbrauchegaben zu der ParlamentSaete Anlaß, die im sechs undzwanzigsten Regierungsjahre Georgs des zweyten er-schien, durch welche das Eintrittsgeld, für alle Perso-nen, ohne Unterschied des Alters, ohne Rücksicht dar-' - auf