Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
78
Einzelbild herunterladen
 

78

Dis regulirken Gesellschaften, die sich gegenwär-tig für den Betrieb des auswärtigen Handels in Groß-britannien befinden, sind die alte Gesellschaft der ÄVM-tUNer-Hchrd.'er, die jetzt die Hamburg isiche Gesell-schaft heißt; dann die, welche nach Rußland, die,welche nach der Konnte, die, welche nach der Türkey,und endlich die, welche nach Afrika handelt.

Die Bedingungen, unter welchen man zu derHamburgifchen Gesellschaft zugelassen wird, sind, wieman sagt, jetzt außerordentlich leicht; und ihre Dire-cwren haben entweder nicht mehr Macht genug, ihrenHandel lästigen Anordnungen zu unterwerfen, oder siehaben in der letzten Zeit keinen Gebrauch davongemacht.So ist es aber nicht immer gewesen. Um die Mittedes vorigen Jahrhunderts mußten fünfzig, und ein-mahl hundert Pfund St. Eintrittsgeld bezahlt werden;zu welcher Zeit auch das ganze übrige Verfahren derGesellschaft, wie man versichert, äußerst unterdrückendfür den übrigen Handelsstand war. In den Jahren164Z, 164; und 1661 beschwerten sich die Tuch-handler, und andere freye Handelsleute aus den westli-chen Theilen Englands bey dem Parlamente über jeneGesellschaft, als über Alleinhändler, die den Handelbeschränkten und die Manufakturen des kandes unter-drückten. Obgleich diese Klagen keine Parlamenköackegegen die Gesellschaft zu Wege brachten: so jagten siesie doch wahrscheinlich dergestalt in Furcht, daß ihreDirektoren genöthigt waren, ihre Aufführung zu än-dern. Wenigstens sind seit der Zeit weiter keine Kla-gen gegen sie laut geworden.

Für