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kosten, die erfordert wurden, den Handel gegen See-räuber und Freybeuter zu beschuhen, einen Ersah ver-langt hat. Wenn es aber für billig gehalten wurde,dein Handel überhaupt eine Abgabe aufzulegen, weildie Beschühung desselben Kosten verursachte, die her-beygeschafft werden mußten; so kaun es auch nicht un-billig scheinen, einem besondern Handelszweige, dereinen eigenen Schuh verlangt, auch zur Ersehung derKosten, die dieser Schuh verursacht, eine eigene Ab-gabe aufzulegen.
Die Beschühung des Handels überhaupt hat manimmer als einen Theil der Vertheidigung des ganzenStaats, und also als eine der Pflichten der vollziehen-den Macht angesehen. Daher ist es immer dieser Machtüberlasten worden, die Handelszölle überhaupt sowohleinzuhebcn, als zu verwenden. Nun ist die Veschü--Hung eines einzelnen Handelszweiges nichts anders, alsein Theil von der Beschühung des Handels überhaupt;es ist also auch ein Theil der Pflichten jener Gewalt.Und wenn also die Nationen immer mit sich selbst über-einstimmend zu Werke gingen: so müßten die für jenenbesondern Schuh eingehobenen besondern Abgaben, auchder Verwaltung der vollziehenden Macht überlassenwerden. Aber in dieser Rücksicht, so wie in vielen an-dern, haben die Nationen, bey ganz ähnlichen Fallen,nicht immer gleichförmig gehandelt. Daher in denmeisten handelnden Staaten Europas', die Handelsge-sellschaften, welche gewisse Zweige des Handels aus-schließend treiben, die gesetzgebende Macht zu überre-den gewußt haben, daß auch die Sorge für den Schuhdieser Zweige, welche eigentlich dem Landeslerrn zu-kömmt",