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vatperson geschehen kann, ihre Rechte vertheidigen kön-ne. Das Handelsinteresse hat es oft nothwendig ge-macht, Abgesandte an Höfe zu schicken, die wegen derpolitischen Verbindungen keine solche Aufmerksamkeiterfordert hätten. — Daß ein englischer Gesandterbeständig zu Constantinopel residirt, geschah ursprüng-lich bloß zum Besten der nach der Türkcy handelndenGesellschaft. Die ersten englischen Gesandtschaftennach Rußland hatten ebenfalls bloß Handels-Angele-genheiten zum Gegenstände. Wahrscheinlich kömmtüberhaupt die Gewohnheit der europäischen Regenten,bey allen benachbarten Staaten immerwährende Ge-sandtschaften zu unterhalten, davon her, daß der Han-del das Interesse der Einwohner so mannichfaltig ver-wickelt hat. Wenigstens fängt diese Gewohnheit, dieden alten Staaten unbekannt war, in dem neuern Eu-ropa nicht vor den: Ende des fünfzehnten und dem Auf-fange des sechzehnten Jahrhunderts, das heißt, vonder Zeit an, da der europäische Handel sich auszubrei-ten anfing, und die europäischen Nationen auf dasHandels-Interesse aufmerksam wurden.
Es scheint nicht unbillig, daß der besondere Schutzoder Bcystand, den ein gewisser einzelner Handelszweigvom Staate verlangt, auch durch eine Abgabe, die aufdiesen besondern Zweig allein gelegt wird, bezahlt wer-de; es sey nun, daß jeder, der ein solches Gewerbeanfängt, bey seinem Eintritte eine mäßige Summe be-zahle, oder, welches noch besser ist, daß bestimmteProcente von dem Werthe der darin ein - und ausge-führten Waaren bezahlt werden. Die Zölle überhaupt,sagt man, sind daher entstanden, daß man für die Un-kosten,