Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
66
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Zweytms: eine Auflage aufWagen, nach Ver-hältniß der Last, die sie führen, ist eine sehr billigeund gleiche Auflage^ wenn sie bloß die Absicht hat,ein Einkommen zur Wegeverbesserung zu verschaffen;sie wird aber sehr ungleich und unbillig, sobald sie zuirgend einem andern Zwecke angewandt wird. Imersten Falle kann man annehmen, daß jeder Wagenso viel bezahlt, als er an der Straße verdirbt. Imzweyten Falle bezahlt er mehr. Und da diese Zöllenicht nach Verhältniß der Kostbarkeit, sondern derSchwere der Waaren erhoben werden: so werden siezum größten Theile von Leuten, die gemeine und wohl-feile, nicht von Leuten, die feine und kostbare Waa-ren verbrauchen, bezahlet. Das heißt, diese Aufla-ge fällt hauptsächlich auf den ärmern Theil des Volks«nd verschont den reichern.

Drittens : wenn die Regierung jemals die Un-terhaltung der Heerstraßen vernachlässigen sollte, sowürde es weit schwerer seyn, sie zu der zweckmäßigenAnwendung dieser Zölle zu nöthigen, als Privatperso-nen, wenn ihnen diese Besorgung übertragen ist, da-zu gezwungen werden können. Es könnte also wohlder Fall eintreten, daß große Summen, unter deut,Namen von Straßenbaugeldern, vom Staate erhobenwürden, und daß nicht der kleinste Theil davon zumStraßenbau wirklich angewendet würde. Jetzt ist esdie Niedrigkeit und 'Armuth der Unternehmer des Stra-ßenbaues, die es oft schwer macht, sie zu Erfüllungihrer Pflicht anzuhalten: dann würde es die. Machtund Größe derftlben seyn.