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In mehrern europäischen Ländern ist der Zoll oderdas Schleusengeld, das auf den Kanälen bezahlt wird,das Eigenthum von Privatpersonen, die dafür auch ge-halten sind, und auf diese Weife durch ihren eigenenVortheil angetrieben werden, die Kanäle zu unterhal-ten. Denn wenn sie nicht in Ordnung sind: so hat dieSchiffahrt ein Ende; und mit ihr hört zugleich der Ge-winn auf, der aus dem Zolle entsteht. Würde derZoll von Beamten eingehoben, die selbst daran keinenAntheil haben: so würden sie wahrscheinlich auch aufUnterhaltung der Werke, an welche der Zoll gebundenist, weniger Sorgfalt wenden. Der Kanal von Lan-guedoc kostete dem Könige von Frankreich, und der Pro-vinz, worin er liegt, mehr als dreyzehn MillionenLivres, welches (wenn Man acht und zwanzig Livres aufdie Mark fein rechnet, wie der französische Münzfuß zuEnde des vorigen Jahrhunderts war,) 900,000 PfundSt. beträgt. Als dieß große Werk geendigt war, fandman keine Methode, von der sich die baubeständige Un-terhaltung des Kanals sicherer erwarten ließ, als wennman die Einnahme des Zolls auf demselben dem Inge-nieur Ristttet, der den Plan zu demselben gemacht unddie Aufsicht über den Bau geführt hatte, überließe.Diese Zölle machen gegenwärtig sehr ansehnliche Erbstü-cke für mehrere Zweige der Familie dieses Edelmannesaus, und ihr muß deßhalb auch sehr viel daran gelegenseyn, daß die Werke selbst in gehörigem Stande erhal-ten werden. Wäre diese ganze Verwaltung eigenenvom Könige dazu verordneten Beamten anvertrauetworden, deren Interesse mit der Erhaltung des Kanalsweniger verbunden gewesen wäre: so würden die Ein-künfte der Zölle wohl vielleicht in unnützen Ausgaben
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