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gen fast in allen Ländern dem Regenten beträchtlicheEinkünfte.
Wenn die Wagen, die über eine Brücke oder eineHeerstraße fahren, und die Kähne, welche auf einemschiffbaren Kanüle fahren, nach Verhältniß ihres Ge-wichts oder ihrer Tonnenzah! Zoll bezahlen: so tragensie zur Unterhaltung dieser Werke gerade in demselbenVerhältnisse bey, in welchen: sie mehr oder weniger andemselben zu Grunde richten. Kaum laßt sich eine bil-ligere Methode, diese Werke zu unterhalten, denken.Dieser Zoll, oder diese Abgabe wird von dem Fuhr-manns oder dem Schiffer zwar vorgeschossen, aber vondem Verzehres der Waaren, in deren Verkaufspreissie mit eingerechnet wird, zuletzt bezahlt. Da aber durchgute Landstraßen und Kanäle die Fracht tranöportirterWaaren sehr beträchtlich vermindert wird: so kommen die-selben, ungeachtet des darauf geschlagenen Zolls, demVerzehres doch vielleicht wohlfeiler zu stehen, als er sieaußerdem kaufen würde. Die Personen, welche amEnde diese Abgabe bezahlen, gewinnen mehr durch dieAnwendung, die davon gemacht wird, als sie durch dieBezahlung derselben verlieren. Ihr Gewinnst stehtmit ihrem Verluste in genauem Verhältnisse; oberstegeben vielmehr einen Theil ihres Gewinnsteü ab, umden andern desto sicherer zu erhalten. Es läßt sich kaum«ine billigere und vernünftigere Art Abgaben einzuhebengedenken.
Wenn der Wege- und Brückenzoll auf das Fuhr-werk, das dem Luxus dient, auf Kutschen, Postchaisenu. s. w., nach Verhältniß von dessen Schwere, etwashöher ist, als der Zoll auf Fuhrwerk von unentbehrli-chem