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scheint diese Art von Fonds, da sie die unsicherste ist,nicht dazu gemacht, einem Institut, das von ewigerDauer seyn soll, zur Grundlage zu Kienen.
Die Absonderung der richterlichen, von der vollzie-henden Gewalt scheint ursprünglich daher entstanden zuseyn, daß mit dem wachsenden Reichthums des Landes,die Geschäfte beyder Zweige zugleich wuchsen. DieVerwaltung der Gerechtigkeit- insbesondere wurde eine soschwere und so weitläuftige Arbeit, daß sie die ungetheilteAufmerksamkeit der Personen, denen sie anvertraut war,forderte. Eine selche Aufmerksamkeit konnte diejenigePerson nicht darauf wenden, welche die ausübende Ge-walt des Staats in Händen hakte; sie wählte also einer»Stellvertreter, der an ihrer statt die Rechtsstreitigke!-ten der Privatleute untersuchte und entschied. Als Romanfing, ein großer und mächtiger Staat zu werden, be-kamen die Cousuln so viel mit den politischen Geschäftenzuthun, daß ihnen wenig Zeit übrig blieb, in Privak-sachen Recht zu sprechen. Es wurde daher zu diesemGeschäfte eine neue MaaisiratSpcrson ernannt, die Ppa-tor hieß, und eigentlich nur im Namen des Consulshandelte.
Als die auf den Trümmern des römischen Staatserrichteten europäischen Monarchien einige Fortschritte inMacht und Reichthum gemacht hatten, fingen die Lern-desherren und der hohe Adel an allen Orte» an, das Amteines Richters für ein zu mühsames und zu niedriges Ge-schäft zu hallen, als daß es ihnen anstünde, sich in Per-son damit abzugeben. Sie machten sich also fast insge-sammt von demselben los, indem sie an ihrer Stelle,Richter, Gerichtsvögte, mit einem Worte Depmirk«
D 4 ernann-