Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

55

scheint diese Art von Fonds, da sie die unsicherste ist,nicht dazu gemacht, einem Institut, das von ewigerDauer seyn soll, zur Grundlage zu Kienen.

Die Absonderung der richterlichen, von der vollzie-henden Gewalt scheint ursprünglich daher entstanden zuseyn, daß mit dem wachsenden Reichthums des Landes,die Geschäfte beyder Zweige zugleich wuchsen. DieVerwaltung der Gerechtigkeit- insbesondere wurde eine soschwere und so weitläuftige Arbeit, daß sie die ungetheilteAufmerksamkeit der Personen, denen sie anvertraut war,forderte. Eine selche Aufmerksamkeit konnte diejenigePerson nicht darauf wenden, welche die ausübende Ge-walt des Staats in Händen hakte; sie wählte also einer»Stellvertreter, der an ihrer statt die Rechtsstreitigke!-ten der Privatleute untersuchte und entschied. Als Romanfing, ein großer und mächtiger Staat zu werden, be-kamen die Cousuln so viel mit den politischen Geschäftenzuthun, daß ihnen wenig Zeit übrig blieb, in Privak-sachen Recht zu sprechen. Es wurde daher zu diesemGeschäfte eine neue MaaisiratSpcrson ernannt, die Ppa-tor hieß, und eigentlich nur im Namen des Consulshandelte.

Als die auf den Trümmern des römischen Staatserrichteten europäischen Monarchien einige Fortschritte inMacht und Reichthum gemacht hatten, fingen die Lern-desherren und der hohe Adel an allen Orte» an, das Amteines Richters für ein zu mühsames und zu niedriges Ge-schäft zu hallen, als daß es ihnen anstünde, sich in Per-son damit abzugeben. Sie machten sich also fast insge-sammt von demselben los, indem sie an ihrer Stelle,Richter, Gerichtsvögte, mit einem Worte Depmirk«

D 4 ernann-