Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
51
Einzelbild herunterladen
 

semOrke das gewöhnliche Jahrlohn eines Bedienten.-»Jene ftip-iaes werden unter die Richter, nach der mehre-rnoder mindern Arbeit, die sie machen, vertheilt. Einfleißiger Parlamentsrach kann von seinem Amte sich einEinkommen verschaffen, das mäßig, aber doch hinläng.lich ist, ihn zu unterhalten; ein Fauler hak nichts alsseinen Gehalt. Obgleich die französischen Parlamente,in ihrer Verfassung als Gerichtshöfe, mehrere fehlerhafteSeiten haben: so sind sie doch nie der Bechchung be-schuldigt worden, und haben auch wahrscheinlich dieseAnklage nicht verdient.

Es scheint, daß auch in England ursprünglich dieGerichtshöfe hauptsächlich auf die Sporteln zu ihrer Un-terhaltung angewiesen worden sind» Daher kam es,Daß jeder Gerichtshof sich bemühete, feine Geschäfte sosehr zu erweitern, als er nur konnte; und deßhalb gerneRechtssachen unter seine Gerichtsbarkeit zog, die ur-sprünglich dahin nicht gehörten. Das Tribunal derköniglichen Bank, (Xin§8-ftsncft) war ursprünglichnur ein Criminal-Gericht; aber in der Folge erkanntees auch in Civilprozessen, denen dadurch der Anstricheiner Criminalsache gegeben wurde, daß der Kläger vor-gab, der Beklagte habe, durch Verweigerung der Ge-rechtigkeit, ihm eine Beleidigung zugefügt. Das Schatz-kammergerichc ttfte court ofexLfteguer) hatte anfangsnur mit Rechtssachen, welche die königlichen Einkünftebetrafen, und mit Erhebung der Abgaben zu thun. NurZur Eintreibung derjenigen Schulden, welche ein Privat-mann an den König zu bezahlen hakte, war es eigentlichbestimme. Aber in kurzem zog es alle und jedeSchuldsa-Hen unter ferne Gerichtsbarkeit; zu welchem Ende der

D s Klä-