Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
49
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Das Amt eines Richters ist so ehrenvoll, daß esLeute genug giebt, die bereitwillig sind es zu übernehmen,auch wenn es nur mit, geringen Geldvortheilen verbundenist. In England ist das Amt eines Friedensrichters nurein untergeordnetes Richteramt; es verursachet dem, wel-cher es bekleidet, manche Unannehmlichkeiten und Plage?es ist ohne allen Gehalt: und doch bewirbt sich der grö-ßere Theil unserer Gutsbesitzer mit Eifer darum. Inallen gesitteten Ländern machen die Gehalte der sämmtli-^chen Ober- und Unterrichtet, und alle Unkosten derRechtooerwaltung, auch da, wo diese Verwaltung nicht:mit vorzüglicher Sparsamkeit eingerichtet ist. nur einensehr kleinen Theil der gesainmten Staatsausgaben anS.

Ja der ganze Aufwand, den die Rechtspflege ver-ursacht, kann von den Gerichksfpocteln allein bestelltenwerden; und fällt auf diese Weise den Staatseinkünftengar nicht zur Last, ohne daß sie deßhalb im wesentlichenschlechter ist. Diese Gerichtsfporceln zu bestimmen,und zu machen, daß die Bestimmung nicht überschrittenwird, ist schwer, solang; dem Staatsoberhaupte selbst einTheil davon anheimfallt, und er eine Quelle seiner Ein-künfte daraus macht; aber es ist sehr leicht, sobald derGerichtshalter die einzige Person ist, welche davon denGenuß hat. Den Richter kann das Gesetz sehe leichtzwingen, die Vorschriften, welche es macht, zu befolgen;aber den Landesherr,, zu deren Befolgung zu nöthigenwar es weniger im Stande. Da wo die Gerichtsspor-keln genau für jeden Fall bestimmt sind; da wo sie ent-weder auf einmahl, oder theilweise bey gewissen Perio»den jedes Prozesses, in die Hände eines ausdrücklichdazu gesetzten Beamten bezahlt, und von diesem, nachSmirh Unters. Z. Th. D Endi?