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3 (1799)
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welche ihm sein Regenkenamk bringt. Wenn bey demHomer Agamemnon dem Achilles die Obri Herrschaft übersieben griechische Statte anbiethet: so ist der einzigeVortheil-, welchen er ihn davon hoffen läßt, der, daßdas Volk ihn durch Darbringung reicher Geschenk? eh-ren werde. So lange als so'che Geschenke so langeals diese mit der Rechlsverwaltung verbundenen Geld-vortheile, oder das, was man die GerichtSsporteln nen-nen könnte, fast die einzigen Einkünfte waren, welchedas Staatsoberhaupt von seiner Würde zog: so längskonnte man natürlicher Weise nicht erwarten, und mankonnte billiger Weiss nicht von ihm fordern, daß er die-se ganz aufgeben sollte. Alles was man von ihm zu ver-langen berechtigt war, und was man auch oft in Vor-schlag brachte, ist, daß sie bestimmt und ein für alle-mahl festgesetzt werden sollten. Aber wie konnte, auchnachdem dieses geschehe» war, ein Richter, der selbstdie höchste Gewalt des StactS in Handen hatte, verhin-dert werden, Grenzen, die er nur ßch selbst gesetzt hak-te, zu überschreiten? So lange also dieser Zustand derDinge fortdauerte, mußte es sehr schwer seyn, den Miß-brauchen der RechtSverwaltung, die aus der Unbestimmt-heit und Wtllkürlichkeit dieser Geschenke stoßen, abzuhelfen»

Aber nachdem durch mehrere Ursachen, vernehmlichaber durch das unaufhörliche Steigen der Unkosten, diemit der Vertheidigung des Sn-atS gegen auswärtigeFeinde verbunden waren, die Einkünfte äuS dem Pri-vateigenrhvme des LanveSbrrrn, zur Bestreitung derStaatSausgrbeii schlechterdings unzureichend wurden;und nachdem es also die eigene Sicherheit des Volkes zuerfordern anfing, daß es, durch Bezahlung gewisser Ab-gaben,