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Trümmern des römischen Staats erbauet waren, dieRechtöverwalrung lange Zeit äußerst fehlerhaft, — auchunter den besten Monarchen bey weirem nicht unparteystchund gerecht, — unter schlechten hingegen durchaus un-gerecht und unterdrückend gewesen ist»
Unter Hirtenvölkern, deren Regent oder Oberhauptnur der reichste Hirte seines Stammes oder seiner Hordeist, nährt der Regent sich gerade aus eben die Weise,wie sich alle st ine Unterthanen unterhalten, -— von denErzeugnissen oder den Einkünften, die i nn seine Heerdenbringen» Unter Ackerbau treibenden Vollern, die »ochnicht lange aus dem Hirtenstande heraus mneren sind,und in ihrem neuen Stande mch mal große Fortschrittegemacht haben — (wie dieß rer Fall b-y den griechi-schen Völkerschaften zu der Zeit des trojanischen Krieges,und bey unsern deutschen und scylbischen Ahnherrn z» derZeit war, als sie sich in dem Gebiethe des römischen Kai-serthumö festsetzten,) ist der Landesherr oder das StaakS-Oberhaupt gleichfalls nichts anders, als der größte Land-kigenrhümer, und wird, so wie alle andere Gutsbesitzer,durch das Einkommen seiner Ländereyen, oder dessen,was man in neuern Zeiten seine DbMallM-Gütergenannt hak, unterhalten. Seine Unterthanen tragen,für gewöhnlich, nichts zu seinem Umerhaste beo. Nurdann, wenn sie seinen Schutz und seinen Beystand ge-gen die Ungerechtigkeiten suchen, welche ihnen von einemihrer Mitunterkhanen widerfahren— nur dann, wennsein Ansetzn ihnen persönlich nützlich wird, zahlen sieihm etwas dafür; und die Geschenke, welche sie ihmbey dieser Gelegenheit machen, sind, wenn man einigeaußerordentliche Fälle ausnimmt, die einzigen Einkurvte,
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