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Geschenke mehrere einlaufen möchten. Endlich moch-ten nicht filten die Strafgelder, welche ein Angeklagterzahlen mußte, wenn er schuldig befunden wurde, mitauf den Richter wirken, ihn zur Verurtheiluug des An-geklagten, ohne vollständige Beweise, geneigr zu ma-chen. Daß Mißbrauche der Art häufig genug vorgin-gen, davon giebt uns die ölte Geschichte aller europäi-schen Lander Beweise.
Als noch der Landesherr, oder der oberste Regen!des Staats selbst in Person zu Gericht saß, da mußtees, so schreyend auch die Ungerechtigkeiten seyn mochten,welche er beging, doch immer sehr schwer halten, Hülfedagegen zu finden: weil niemand mächtig genug war,diese» Richter zur Verantwortung zu ziehen. Uebte eraber seine Gerichtsbarkeit durch einen Vdgt, Amt-mcmn, kurz durch einen Delegirten aus: so war esvielleicht zuweilen möglich, die Aenderung eines unge-rechten Urtheils zu erhalten. In dem Falle nshmllch,wenn der Gcrichtshalter zu seinem eignen Vortheile Un-gerechtigkeiten beging: so war der obersie Regent wahr-scheinlich nicht abgeneigt, ihn zu besirasen, oder dasUnrecht zu vergüten. Wenn aber die Ungerechtigkeitzum Vortheil des Landesherr» selbst begangen wordenwar; wenn der Richter dadurch der Person, die ihmdas Amt gegeben hakte, und die ihn weiter befördernkonnte, sich gefällig machen wollte: dann war ohne
Zweifel so wenig gegen eine solche Unterdrückung Schuhzu finden, als wenn der Regent selbst der unmittelbareUrheber davon gewesen wäre. Wir finden auch daher,daß unter allen noch rohen und ungesitteten Völkern, be-sonders in denjenigen europäischen Staaten, die auf den
Trum-