Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
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Heerden, der wegen seines Reichthums und der MengeMenschen, die von ihm ihren Unterhalt bekommen, inAnsehen steht, und seiner edlen Herkunft, und des Al-terthums seiner Familie wegen geehrt ist, erlangt leichtstber die ärmcrn und geringern Hirten seines Stammeseine Oberherrschaft. Er kann die Kräfte einer größer»Anzahl von Leuten vereinigen, und über mehrere gebie-then, als iruend einer von ihnen. Er hat also wirklich,in seinem Stamme, die größte Kriegsmacht in Hän-den. Entsteht Krieg: so sind alle natürlicher Weisegeneigter seinen Fahnen, als den Fahnen irgend einesandern Anführers z» folgen; und so giebt ihm sein Ver-mögen und seine Geburt eine Art vollziehenderStaatsgewalt. Eben deßwegen, weil er über dieKraft der größten Anzahl von Leuten gebiethet, ist erauch am besten im Stande, den Schwachen gegen dieUnterdrückung des Startern zu beschützen, und einenBeleidiger zmn Schadenersatz anzuhalten. Er' ist alsonatürlicher Weise die Person, bey welcher die Schwa-cher» Schutz suchen; die, bey welcher sie die Klagenwegen erlittene» Unrechts anbringen, und deren schieds-richterlichem Urtheile sich selbst der angeklagte Theil amersten unterwirft. So giebt Reichthum und Geburtihm also auch eine Art von richterlicher Gewalt.

In der zweyten Periode der bürgerlichen Gesellschaftdemnach, in dem Hirtenleben, fangt die Ungleichheit desEigenthums an sich unter den Menschen einzufinden,und legt den Grund zu einem obrigkeitlichen Ansehen undzu einer Unterwürfigkeit, die zuvor unter ihnen nichtstatt fand. Dadurch entsteht eine Art von bürgerlicherRegierung, eine solche, als zu Erhaltung desEigen-

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