Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
14
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neue Maßregeln für die öffentliche Vertheidigung er-greift, das wehrloseste, weil die Menschen, uns dsuenes besteht, durch ihre Lebensart und ihre Arbeiten zumKriege unfähig werden.

Unter diesen Umständen scheinen nur zwey Wege zuseyn, aus welchen der Staat mir einigem. Eifo'ge fükseine Vertheidigung gegen äußere Feinde sorgen kann.

Entweder kann er, durch strenge-Pslizeygeseße,dem allen zum Trotze, was der Vortheil, die Anlagenund die Neigungen eines solchen Volkes verlangen, diemilitärischen Uebungen im Gange erh lken, und entwe-der alle Bürger, welche in dem Alter sind, daß sie dieWaffen tragen können, oder eine gewisse Anzahl dersel-ben nöthigen, das Handwerk eines Soldaten m>c ihremeigenthümlichen Gewerbe, einigermaßen zu verbinden.

Oder er kann zweytens eine gewisse Anzahl vonBürgern, der er selbst Unterhalt giebt, ganz allein mitkriegerischen Uebungen beschäftigen, und auf diese Weiseden Stand eines Soldaten zu einem eigenen und vonallen andern abgesondertem Gewerbe machen.

Wählt der Staat die erste dieser beyden Methoden,so sagt man, daß er eine Landmiliz, wählt er diezweyte, so sagt man, daß er ein stehendes Heer unter-hält. Bey einem stehenden Heere sind die militärischenUebungen die einzige, oder die vornehmste Beschäfti-gung der Menschen, auS denen es besteht: und der Sold,den ihnen der Staat reicht, ist die einzige, oder die ge-wöhnliche O.ucile ihres Unterhalts. Bey einer Landmi-liz sind die milltarischen Uebungen nur die gelegentlicheBeschäftigung ihrer Glieder: und die vornehmste Quelle