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3 (1799)
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lagerung von Veji, auch der römische Soldat seinenSold so lange, als er im Felde stand. Unter denLehns-Regierungen wurde, zu einer gewissen Epoche,der Kriegsdienst sowohl den großen Vasallen, als ihrenUnkerlehnskrägern gegen die Bezahlung einer bestimmtenAbgabe erlasen , van deren Betrags diejenigen, die anihrer Stelle dienten, besoldet wurden.

I» einem, verfeinerten Zustands der bürgerlichenGesellschaft ist ohne Zweifel die Anzahl der Menschen,weiche in den Krieg gehen können, ein weit kleinererTheil von der ganzen Bürger-Zahl, als in dem Zu-stande der ersten U.'ohheit. In einem eivilistrt-n Staatewird der Soldat lediglich durch die Arbeit derer, die nichtSoldaten sind, unterhalten. Es kann also nicht mehrSoldaten in demselben geben, als der Verrath von 1erhensmitkeln erlaubt, den die Arbeit der übrigen Bürger,noch über das, was diese selbst brauchen, und was sie zurUnterhaltung der Verwalkungs - und Justr'zbeamten lie-fern, (denn diese müssen ebenfalls durch ihre Arbeit er-halten werden) hervorbringt. In den kleinen Acketbautreibenden Staaten Griechenlands sah sich der vierte oderfünfte Theil der ganzen Volkszahl, als zum Kriegsdienstbestimmt an, und zog auch zuweilen, wie man sagt,wirklich ganz zu Felde. In den gesitteten Staaten desneuern Europa nimmt man an, daß höchstens der hun-dertste Theil der sämmtlichen Einwohner in den Kriegziehen kaun, wenn nicht das Land, welches sie unter-hält, zu Grunde gerichtet werden soll.

Die Vorbereitung und Ausrüstung des Sol-daten zum Kriege scheint erst in einer weit späternEpoche beträchtliche Ausgaben veranlaßt Zu haben, als

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