Begründung unserer Stammtafel.
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dieser in Jahren auch vorgerückt war, nach demselben genannt wird. Da nunnach Obigem Bertold weder ein Bruder von Gr. Fr. III. v. Z. noch vonden beiden Hohenbergern war, so kann dessen Vater auch keiner der zollerische»Brüder von 1142 gewesen sein, es bleibt somit, da er unzweifelhaft dem Zolle-rischcn Hause angehört hat, nur übrig, ihn dem Grafen Wezel II. von derHaigcrlocher Linie als Sohn anzureihen, worauf wie bereits bemerkt, seinTaufname hinweist. Und wenn Bertold den Titel Graf von Z., welcherihm, so lange er seinen nicht volljährigen Stammesvettcru gegenüber der Ver-treter seines Hauses gewesen, gebührte, auch später geführt oder erhalten hat,so erinnern wir daran, daß sein Großvater Adelbert, der Mitstifter vonAlpirsbach, sein Vater Wezel II., der nachmalige Graf von Hai gerloch,endlich Burkard von Hohenberg noch in seinen letzten Lebensjahrenauch als von Zollern aufgeführt werden.
Endlich haben wir in unsere Stammtafel einige ehliche Verbindungenzwischen den benachbarten Grafenhüusern Tübingen und Zollern aufge-nommen. Es fehlt auch nicht an Thatsachen, welche zur Annahme solcher inder ältesten Zeit berechtigen, wie denn die Freisinger Genealogie, wenn auchnicht ganz zutreffend wenigstens eine Heirat zwischen Zollern und Tübingenkennt. Für's Erste trifft man nämlich am Ende des Ilten und bald nachder Mitte des 12ten Jahrh. im Tübinger Hause, in dem der Name Hugoherrschend war, den Namen Friedrich; für's Andere finden sich in denHänden von Zollergrafen, zum Teil noch später Besitzungen, welche in denältesten Zeiten unzweifelhaft zu dem Tübinger Hausgut gehörten, und als„Morgengabe" bez. „Widerlage"*) an Zollern gekommen sein können. Sowar, wie wir oben S. 152 gesehen, Graf Friedrich 1. von Zollern im Be-sitz von Gütern, welche zu dem ehedem sehr ansehnlich gewesenen, ganz in derNähe der Burg Tübingen gelegeneu Hofe Wald Hausen gehörten und derdemselben gleichzeitige Gras Hugo V. v. T. nannte einen seiner Söhne Fried-r i ch. Wir haben daher eine Schwester des Gr. Fr. I. v. Z. als Gemahlindes Gr. Hugo V. gesetzt.
Der erste Pfalzgras von Schwaben aus dem Hanse Tübingen Hugo I.(v. 1146—1152) nannte seinen Erstgebornen Friedrich, der ihm auch zu-nächst im Pfalzgrafenamtc folgte, den zweiten ihm nach Hugo (II.), de»
*> Morgen gäbe ist das Geschenk, welches die neu verheiratete Frauam Morgen nach dem Beilager als »inunus virAinitatis« von dem Manneerhalten, bei Fürsten und Grafen gewöhnlich voraus festgesetzt wurde, nichtselten in liegenden Gütern bestand und Eigentum der Frau blieb, über dassie nach Belieben verfügen konnte. — Im Ehevertrage „widerlegte" derMann seiner Frau ihr in Geld mitgebrachtes Heiratsgut, indem er ihr für ge-wisse Fälle ein Aeguivalent in Gütern von seinem Vermögen zuschrieb bissolches eingelöst wurde.