Erstes -Kapitel.
Die v orz o lle ris ch en Grafen der Hattinhuntareund des Sülichgau's nebst ihren Sippen und Nach-kommen.
Der kleine Landstrich um den Berg Zoller und im Gebietedes in den Neckar bei Tübingen mündenden Flüßchens Steinlachhieß im 8. Jahrh. und noch gegen Ende des 9. Hattinhun-tar e d. i. die Huntare, Cent, Untergau des Hattos, und teiltesich mit dem nördlich angrenzenden, um den Neckar von oberhalbRotenburg bis unterhalb Tübingen sich ausbreitenden Sülichgaunoch im Jahre 888 in den an der Steinlach, eine starke Stundesüdlich von Tübingen, gelegenen uralten Ort Dußlingen, so daßdieser im ganzen zu dem Haupt- und Untergau gehörte, ein Ver-hältnis, das wir im 1. Teil auch bei Schaffhausen in der heutigenSchweiz getroffen haben.
Nach Analogien hieß zur Zeit da, wohl unter Kaiser Karldem Großen, der fragliche Bezirk als Untersprengel zu der Graf-schaft des Sülichgau's geschlagen war, der Vorstand der letzterenHattos Und in der That fehlt es nicht an einem sehr alten,wenn auch nicht urkundlichen, so doch glaubwürdigen Zeugnis, wel-ches höchst wahrscheinlich macht, daß es um die Zeit des obge-nannten Jahres einen Grasen Hatto des Sülichgau's gegeben.Die in einer völlig unverdächtigen Pergamenthandschrist aus dem11. Jahrh. auf uns gekommene „vita antiguissirna" des h. Melli-
ch Hattin ist der altdeutsche Genitif des Personen-Mannsnamens Hatto.776 wird die Hattinhuntare erstmals urkundlich genannt.