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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
Entstehung
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Beilagen zum vierten Abschnitt.

Erste Beilage.

Beweis, daß der unter Kaiser Heinrich V. in den Jahren 1112bis 1122 urkundlichvorkommendedeutscheReichskanzlerBrunodem Grafenhause Zollern angehört hat, speziell ein BruderAdelberts von Zollern, desMitstiftersvonAlpirsbach, gewesen.

Im ersten Viertel des 12. Jahrh. kommt ein Bruno in drei Stellungenurkundlich vor und zwar von 1166 bis 112S als Straßburger Dompropstss. Kap. 2, Abschn. 4), von 1112 bis 1122 als deutscher Reichskanzler ss. Kap. 4,Abschn. 4), endlich von um 1115 bis 1125 als Stifter des Klosters St. Märgenbei Freiburg im Breisgau (s. Kap. 3, Abschn. 4).

Man hat es aber, wie aus urkundlichen Zeugnissen hervorgeht, hierbei miteiner und derselben Persönlichkeit zu thun, denn Bruno, der Stifter des so-eben genannten Klosters ist identisch mit dem gleichnamigen Dompropst vonStraßburg*), und letzterer mit dem gleichnamigen deutschen Reichskanzler zuden oben angegebenen Jahren**), folglich ist Bruno, der Stifter vonSt. Märgen auch eine und dieselbe Person mit dem Reichskanzler des gleichenNamens; letzteres folgt übrigens auch unmittelbar aus Urkunde 1136 inAnm. 38. In sämtlichen drei Stellungen wird aber Bruno seinem Herkom-men nach nicht näher bezeichnet. Auf dieses leitet indes schon die oben S. 96mitgeteilte urkundliche Nachricht, daß Bruno in seiner Eigenschaft als Straß-burger Dompropst im Jahr 1118 erbsweise an ihn gekommene Eigengüter undLeute in dem elsäßischen Orte Scherweiler nebst dem dortigen Kirchenpa-tronat mit der Hand eines Grafen Wezel, seines persönlichen Vogts, seinemStift geschenkt hat. Der fragliche, von jeher ansehnliche Ort war nämlich eineZugehör der in dessen Nähe gelegenen Burg Ortenberg ss. S. 18, 62 und64 im ersten Teil), als deren Besitzer um das Jahr 1666 ein Graf des Na-mens Werner vorkommt, den wir, gestützt auf triftige Gründe js. S. 66 ff.

*) Siehe die Urkunde in Anm. 37 und die zu 1125 bei Dümgo a. a. O.S. 128 f. sowie bei der Stiftung von St. Märgen.

**) Siehe die Urkunden in den Anmerkungen Nro. 36—32, 34 und 35und unten Abschn. IV. in der Gesch. des Reichskanzlers Bruno.