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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
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wohl gerne benützt, der Bischof aber teilte die Ansicht des Propstsvon St. Märgen nicht und beschloß, der Stiftung seines politischenGesinnungsgenossen Bruno auf anderem Wege aufzuhelfen. Erschickte die noch übrigen lothringischen Brüder wieder in ihre Hei-mat zurück*) und besetzte das Kloster nur mit Einheimischen, be-stellte sodann zu ihrem Vorstand (Abt) den bisherigen ChorherrnOtto, einen klugen und thatkräftigen Mann, und suchte die Streitig-keiten mit St. Peter und St. Gallen in eigener Person beizulegen,was, wie wir bereits berichtet, ihm auf eine Zeit auch gelungen.

Nachdem Bischof Ulrich so einen neuen Grund gelegt hatte,suchte Bruno den Bestand seiner Stiftung dadurch zu sichern bez.weiter zu fördern, daß er im Jahr 1125 Abt und Konvent ver-anlasste, eine Abordnung nach Rom zu senden, um zu bewirken,daß das Kloster für alle Zeiten in den unmittelbaren Schutz despäpstlichen Stuhles aufgenommen werde. Und Papst Honoriusgewährte, wie bereits gesagt, gerne die ihm ehrerbietigst vorge-tragene Bitte, zumal nachdem von Seiten des Klosters zum Vorausdas Versprechen gegeben worden, es werde den üblichen Schirmzinsentrichten; dieser sollte aber wie Rom verlangte nicht in der üb-lichen, unter dem Namen Byzantiner bekannten Goldmünze, sondernin einer priesterlichen Stola bestehen, welche St. Märgen alle zweiJahre liefern sollte**). Überdies enthält die Bulle, welche Hono-rius II. unter dem 27. Nov. 1125 St. Märgen, dessen Stifterer durch das Prädikat eines »vir eZroAmo otrsvuikutis« auszeich-nete, hatte ausstellen lassen***), mehrere andere für des KlostersGedeihen wichtige Bestimmungen, welche ohne Zweifel zum Teilauf mündliche Berichte der Abgesandten desselben zurückzuführensind, so die Zusicherung des ruhigen und ungeschmälerten Genussesder demselben gehörigen Zehntens). Bei Bestätigung der Regel

5) Siehe Neugart a, a. O. S. 50.

5'") Für das von Papst Leo IX. dem Kloster An dl au im Elsaß gewährteRecht der freien Abtwahl mußte dasselbe dem h. Stuhl in Rom jährlich dreiStücke Leinen für den Gebrauch des Papstes senden. Urkd. zu 1049 Lraucki-ckisr liistoirs <Z'^.1sa.os I. 409.

555) S. Anm. 37.

f) Es ist in der Bulle auch auf die Beilegung der Zehentstreitigkeitenmit St. Gallen hingewiesen und das Abkommen gut geheißen.