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welches aus drei Lehen bestand, zur Entschädigung für die übrigenbeanspruchten Zehnten erhalten*).
Die erste Streitigkeit von St. Märgen mit St. Peter 1121und die mit St. Gallen 1125 fallen noch in die Lebzeiten desStifters Bruno, der den Konstanzer Bischof Ulrich ohne Zweifelzum Einschreiten veranlaßt hat und von Anfang an auch sonstwenig erfreuliches von seiner Stiftung erlebte. Manche Verhält-nisse, besonders die klimatischen sind, wie wir nun hören werden,dabei allerdings nicht gehörig berücksichtigt worden.
Die ersten Chorherren, mit welchen St. Märgen besetzt wor-den, waren, wie bereits bemerkt, teils solche von einem lothringischenChorstift Augustiner Ordens, denen die deutsche Sprache nicht ge-läufig war, teils Einheimische. Wie viel ihrer im ganzen gewesenist nicht bekannt. Von den elfteren, welche das rauhe Klima desSchwarzwaldes nicht ertragen konnten, starben zumal bei der un-gewohnten mageren Kost in kurzem mehrere; einige andere wurdenkränklich und so schwach, daß sie den Vorschriften ihrer Regel undden Kirchendiensten nicht nachkommen konnten. Dabei kam es baldwegen der Verschiedenheit der Sprache und Sitten zwischen denfremden und einheimischen Brüdern erst zu mancherlei Mißverständ-nis, dann zu Entfremdung und Unfrieden, weshalb mehrere dasKloster verließen und dasselbe derart in Verruf kam, daß auch keinLandeskind mehr eintreten wollte**). So drohte ihm schon baldnach der Stiftung die Auflösung. In dieser Not sah der erstePropst nur dann Rettung, wenn er sich dem nahen St. Peter,das sich eines fröhlichen Gedeihens zu erfreuen hatte, in die Armewerfen würde. In der That wandte er sich in einem flehentlichenKlag- und Bittschreiben an den Bischof und ging denselben an, ermöge doch die Marienzelle der Leitung des Abtes zu St. Peterunterstellen***). Und dieser hätte die Gelegenheit, das bedrängteGotteshaus unter seine Obhut zu bekommen und auf solche Weiseden so nahe gelegenen Rivalen in einen Schützling zu verwandeln,
Dümgö rsA. tZg-ä. S. 128 f.
Siehe die oben angeführte Urkunde des Bischofs Ulrich von Konstanzund die des Propfts von St. Märgen von circa 1120, letztere in Neugarta. a. O. S. 49.
»5») Siehe die vorige Note.