Neunzehnter Abschnitt.
Friedrichs letzte Lebenszeit und Tod.
Landestheilung.
Bei einem Lebensalter von etwa 65 Jahren begann derMarkgraf im Jahre 1435 mit der Sorge für seine Landenach seinem Tode sich zu beschäftigen. Seine erwachsenenSöhne mußten sich in einem förmlichen Reverse vom 1.November 1435 verpflichten, in Bezug auf eine zu tref-fende Landestheilung allen Anordnungen Folge zu leisten,die er mit Beirath ihrer Mutter treffen würde. Doch istvon damals schon über die Erbfolge getroffenen Anordnun-gen nichts bekannt.
Kurz vor dem Tode des Kaisers Siegmund fand derMarkgraf sich jedoch veranlaßt, den frühern Plan in Aus-führung zu bringen, indem er jedem seiner vier Söhne denErbtheil zumaß, den er nach des Vaters Tode von dessenLanden und Leuten empfangen sollte. Diese väterliche Ver-fügung wurde am 7. Juni 1437 auf der Plassenburg getrof-fen und förmlich beurkundet, gleichzeitig auch von seinen dreimündigen Söhnen, — Johann, Friedrich und Albrecht, —mit besiegelt. Der jüngste, ebenfalls Friedrich genannteSohn des Markgrafen war noch nicht zu den Jahren ge-kommen, um hierbei schon mithandelnd auftreten zu können.