Druckschrift 
2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Siebenter Abschnitt.

Befestigung des Landfriedens und Abzug des Burg-grasen aus der Mark.

König Siegmund hatte schon am 5. August 1412 denBurggrafen Friedrich dringend aufgefordert, mit den Bi-schöfen, Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Knechten undStädten der Mark einen Landfrieden zu errichten, den ervon Reichswegen bestätigen wolle. Die Richter des Landessollten darin verpflichtet werden, die Friedensbrecher mit ge-bärender Strenge zu bestrafen. Aber König Siegmundkannte nicht die Brandenburgischen Landstäude, nicht diedamalige Lage der Mark. Wo waren am 5. August 1412die Landstände, welche auf Verlangen des Burggrafen einesolche Landfriedensordnnng verbrieft hätten? Und wo wa-ren die Richter von genügender Macht unterstützt, um gegenPutlitze, Quitzows, Rochows und andere Mächtige ein Ur-theil wegen Friedensbruches zur Vollstreckung bringen zukönnen?

Jetzt erst, nach der Demüthigung des schloßgesessenenAdels, war die Möglichkeit erreicht, solche Maßregeln inAusführung zu setzen, und der Burggraf säumte nicht, dendazu geeigneten Zeitpunkt zu benutzen.