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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
Entstehung
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Zweiter Abschnitt.

Bestellung des Burggrafen Friedrichzum Landesvrrweser und obersten Hauptmann derMark Brandenburg.

Gleich »ach dem am 17. Januar 1411 erfolgten Tode des .Markgrafen Jobst nahm König Siegmund von der ihm da-durch rechtlich erledigten Knrmark wieder Besitz. Mann-schaft und Städte wurden, um ihn als ihren nunmehrigenErbherrn vorläufig anzuerkennen, am 15. März in Berlinversammelt und erhielten hier von des Königs Bevollmäch-tigten, dem damaligen Propste zu Berlin, Johann vonWaldow, und dem Lausitzischen Edlen, Wend von Jleburg,zugleich die Anweisung, zum I.Mai an das Hoflager desKönigs nach Ungarn Abgeordnete zu entsenden, welche denHuldignngseid in des Königs Hände ableisten und seineweiteren Verfügungen entgegen nehmen sollten.

Die Landstände kamen dieser Anordnung auch nach.Jede Stadt entsandte einige Rathsgliedcr zu dem bestimmtenTage nach Ungarn. Von der Ritterschaft zog jedoch nie-mand hin, als der Erbmarschall der Mark Brandenburg,Caspar Gans, Edler Herr zu Putlitz, welcher die gesammteMannschaft der Mark in dieser Angelegenheit zu vertretenbevollmächtigt war.