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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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schofe von Regensburg, deren schiedsrichterliche Entscheidungdem Markgrasen mit übertragen war, fiel der Ausspruchder Schiedsrichter, am 10. August 1417, gegen den Herzogaus. Beides empfand der Herzog sehr übel. Besondersaber setzte es den Markgrafen in große Mißverhältnisse zudem Herzog, daß jener in dem gegen ihn gerichteten Pro-zesse seines Schwagers, des Herzogs Heinrich von Baiern-Landeshut, als RcchtSbcistand oder „Fürsprecher" des letz-tern auftrat.

Der Streit über die Landestheilung, der die beidenvetterlich verwandten Baierischen Herzöge seit langer Zeittrennte, sollte zu Constanz vor dem Könige endlich einmalentschieden werden. Herzog Ludwig wich jedoch dieser Ent-scheidung in mehrfacher Weise aus. Anfangs glaubte er,überhaupt nicht nöthig zu haben, vor dem Römischen Kö-nige zu Recht zu stehen: theils weil er seinem Berufe alsDeutscher Reichsfürst es vorgezogen hatte, bei der Kirchen-Versammlung zu Constanz als Abgesandter der Krone Frank-reich aufzutreten: theils auch, weil er Vasall dieser aus-wärtigen Macht sei, da er durch seine Gemahlin die Graf-schaft Mortagne besaß. Als er sich, hierüber eines Bessernbelehrt, auf den Prozeß doch endlich einzulassen genöthigtsah; so bemühte er sich, durch Fristgesuchc und allerleiAusflüchte, wenigstens die Beendigung desselben möglichsthinzuhalten. Diese Richtung, welche Herzog Ludwig, demInteresse des Herzogs Heinrich entgegen, rücksichtslos ver-folgte, erregte große Erbitterung zwischen den Partheienund führte in den Gerichtssitzungen des Königs zu man-chem anstößigen Auftritt.