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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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Ruhestörungen gebrochen. Die wichtigsten Schlösser, welcheden Landesbeschädigern zu Stützpunkten ihrer Ncbermachtgedient hatten, befanden sich, ihren Besitzern entzogen, indes Burggrafen Hand. Die Häupter der Widersetzlichkeit,welche das Land bisher geknechtet hatten, lagen in Fesselnoder irrten heimathslos in der Mark und im Auslandeumher. Ihr einst so zahlreicher Anhang hatte sich, ausFurcht oder aus besserer Erkenntniß, überall dem Burggra-fen zu pflichtgemäßem Gehorsam unterworfen. Selbst inden Grenzbezirken der Mark herrschte Ordnung und Ruhe,da die allerseits bundesmäßig nachgelassene Befugniß, Uebcl-thäter über die Landesgreuzen hinaus zu verfolgen, die Ermitt-lung der Friedensbrecher erleichterte und schleunige, auch Frem-den gewährte Rechtshülfc, sie von Friedensbrüchen abschreckte.„So guten Frieden hatte der Burggraf", wie ein Zeitgenossesagt, „dem Lande verschafft, wie dies seit Kaiser Karls IV. Zei-„ten nicht mehr genossen hatte; daher man es als eine be-sondere Schicknug der Gnade des Allmächtigen pries

Aber nicht bloß in den Gewaltthaten der Burgherrenund bewaffneten Raubschaaren, sondern überall, wo sie auf-trat, war die eigenmächtige Selbsthülfe bekämpft. WieBurggraf Friedrich selbst der Ordnung des Rechtes unddem Richterspruche sich unterwarf, nicht nur in seinen Be-ziehungen zu den Herzögen Otto und Casimir von Pommern,sondern auch bei dem Frevel eines Werner von Holzendorf;so sollte jeder seiner Unterthanen der Gerichte achten undnur von diesen die Abstellung von Beschwerden erwarten. Als

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