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telpnnkte der Mark nahe gelegene Bnrg und Herrschaft Zos-scn wurde dadurch den Brandcnburgischen Landen einver-leibt und blieb seitdem beständig ein Zubehör der Mark.
Unter allen Nachbarcn standen der Mark allein nochdie Herzöge Otto und Casimir feindlich gegenüber. Diesehoffte der Burggraf, anstatt sie mit den Waffen bekämpfenzu müssen, mit Rechtsgründcn im königlichen Hofgerichtezu besiegen. Bis nach beendetem Rechtsverfahren konnteder Burggraf von dem Beistande seiner übrigen, der Markverbündeten und zum besondern Schutze verpflichteten Nach-baren erwarten, daß sie den jungen Herzögen keine Erneue-rung des Krieges gestatten würden.
Die Bündnisse, welche den Burggrafen und die Markmit den sonstigen Nachbarfürstcn verknüpften, waren zuletztnoch am 6. Juni 1414 zu Wittstock durch eine ans 6 Jahregeschlossene Einigung vervollständigt, worin außer Friedrichsalten Verbündeten, nämlich dem Herzoge Wartislaw VIII.von Pommern-Wolgast und den Herren zu Werle, auch dieHerzöge Johann V. und Albrecht V. von Mecklenburg-Schwerin sich sowohl dem Burggrafen als unter einanderzur Hülfsleistung durch Rath und That verbindlich gemachthatten. Ueberall verpflichteten sich die Theiluchmer dieserEinigung, rechtliche Entscheidung eintreten zu lassen, sowohlzur Beseitigung jeder Streitigkeit unter sich, als auch zurUnterdrückung aller Gewaltthaten gegen einander, und dieseAchtung deö Rechtes, gegen jeden Versuch der Sclbsthülse,nöthigen Falls mit vereinter Kraft zu erzwingen.
Im Innern der Mark war die alte Zeit mit ihrenFehden, unrechtmäßigen Gewaltthaten und fortwährenden