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den, welche dem Burggrafen ihre Huldigung entgegen trugund ihn zur Besitznahme der Stadt einlud". Damalssah Friedrich sich zwar noch durch die Nothwendigkeit derAbwehr des der Mittelmark drohenden Angriffs der Pom-mcrn behindert, dieser Einladung Folge zu geben. Kaumwaren indeß die Pommern auf dem Kremmer Damme nachHanse zurück gewiesen; als Friedrich seine Herrschaft auchschon auf die Altmark und Prignitz ausdehnte. Am 14.November empfing er zu Stendal, am 15. zu Tanger-münde, am 19. zu Osterbnrg, am 20. zu Seehausen, am21. zu Salzwedel und am 25. zu Gardelegen die Huldi-gung, überall von Städten und geistlichen Stiften, denener die üblichen Bestätigungen zu Theil werden ließ, willigund freudig aufgenommen.
Mit den Altmärkischen Städten huldigte dem Burg-grafen wahrscheinlich auch ein Theil der Mannschaft; we-nigstens sind die den Städten der Altmark ertheilten Be-stätigungsurkunden regelmäßig auf die Sicherung der Rechtevon Rittern und Mannen miterstreckt. Doch vergeblichhofft man aus den Lehnsbücheru jener Zeit zu ersehen, daßendlich auch die Schloßbesitzer und überhaupt die bedeuten-der» rittermäßigen Familien der Altmark, den königlichenAnordnungen die pslichtmäßige Folge geleistet und nach derlange fortgesetzten, mit der Strafe der Privation allerRechte am Lehn gesetzlich bedrohten Versäumniß der Lehns-muthung, die Lehuserncuerung nachgesucht hätten.
Im Gegentheil fanden Geschlechter, wie die von Al-
3) 0. IV. v. Rkuiusl', Loä. eovt. I, 66.