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Ungehorsam, dessen Veranlassung, mit leicht verständlicherHindeutnng auf Caspar Gans und die Schloßbesitzer, vor-züglich in „der unrechten Anweisung Etlicher" gesucht wird,läßt der König auch die verlangte Beseitigung alles Zwei-fels darüber, ob die Lande Prignitz und Altmark sich anden Burggrafen zu halten hätten, nicht vergeblich erwarten.Denn unter Androhung schwerer Ungnade ist Edlen undUnedlen, Bürgern und allen Einwohnern der Lande noch-mals befohlen, gleich nach Empfang dieses Erlasses, demBurggrafen Huldigung, Gehorsam und gebürende Untcrtha-neupflicht zu leisten. Endlich wurde diese königliche Wil-lenserklärung noch am 13. September Mannen und Städ-ten wieder in Erinnerung gebracht; an demselben Tageaber den Besitzern der markgräflichen Pfandschlösser, wiez.B. dem Gebhard von Alvensleben, ihre beharrliche Un-folgsamkeit abermals herbe vorgerückt, mit Wiederholungdes gemessensten Befehles, dem Burggrafen in der bezeich-neten Weise Anerkennung zu gewähren und die Auslösungder Pfandschlösser zu gestatten
Je härter König Siegmnnd mit diesen Zuschriften dieUrheber der frühern Beschlüsse der Landstände traf, destomehr Stärkung und Kräftigung fand darin die Parthei,die in der Sehnsucht nach besserer Gestaltung der öffent-lichen Verhältnisse, längst im Stillen für den Burggrafenwirkte und besonders in den Städten ihren Anhang fand.Schon am 30. September faßte die Stadt Havelberg denMuth, für sich allein eine Botschaft nach Berlin zu sen-
2) c?oa. I, III, 413. II, III, 199.