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der Sachlage, könne der König nur annehmen, daß manvöllig vergessen habe, oder vielmehr vergessen haben undnicht mehr wissen wolle, was schon vor dem Auftreten desBurggrafen Friedrich in der Mark, namentlich in Ungarnmit der bevollmächtigten Märkischen Botschaft, und sonstnoch mannigfaltig verhandelt sei. Der König müsse daheran Dinge erinnern, deren sie billig von selbst gedenken soll-ten; er müsse ihnen die Huldigung und die Eide in dasGedächtniß zurückrufen, welche eben der Herr zu Putlitzfür sich und die andere Mannschaft, so wie die Sendbotender Städte für die letztern, ihm, dem Könige, als ihremrechten Erbherrn, zu Ofen geleistet hätten; serner daß ihnendamals mündlich, wie hiernächst so oft schriftlich, auf dasErnstlichste geboten sei, den Burggrafen Friedrich als ober-sten Hauptmann und Verweser der Mark aufzunehmen,demselben gehorsam zu sein, auch in bestimmter FormHuldigung zu leisten; so wie endlich, daß die gedachtenBevollmächtigten und alle Anderen, welche damals bei demKönige zu Ofen waren, dies zugesagt und zu thun gelobthätten. Man habe wahrlich nicht ahnen können und ihnennicht zutrauen dürfen, daß nach solchen Zusagen und nachso vielen Geboten und Zuschriften, da die Märker dochsonst ihren vorigen Erbherren stets treu und gehorsam ge-wesen seien, es dieses Schreibens noch bedürfe, um sie voneinem, für die Mark selbst so verderblichen Wege der Pflicht-vergessenheit zurück zu rufend
Nach solchem Tadel des Königs über den bezeigten
i) dos. i, m, 4is.