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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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noch zu den Waffen griffen: — eine eigenthümliche Be-wandniß muß es mit dem Gefechte auf dem KremmerDamme gehabt haben, da Burggraf Friedrich sich noch inspäterer Zeit für berechtigt hielt, wegen dieses Ereignissesbesondere rechtliche Genugthuung von den Pommernhcrzögenzu fordern. In einem Neustädter Vertrage vom 16. De-zember 1415 verglich der Burggraf sich mit den Herzögenfast über alle Streitpunkte: nur über „die Geschichte aufdem Damme Kremmen" konnten sie sich nicht einigen undunterwarfen sie sich daher der Entscheidung des RömischenKönigs.

Als eine eigentliche Schlacht, worin größere Heeresich begegneten, ist das Gefecht bei Kremmen Wohl nicht zubetrachten. Zwar die Bewohner von Berlin und Cölnwurden zur Theilnahme aufgefordert, kämpften daher mitund gewannen auch bei der Verfolgung des Feindes einigeBeuteVorzüglich war es jedoch Wohl nur die Stärkeseines rittermäßigen Gefolges, das Burggraf Friedrich denPommern in der Eile entgegensetzte, und wählte er ebendarum sehr glücklich jene schmale Straße durch das Krem-mer Luch, wo auch eine kleinere Schaar überlegenem' An-zahl von Feinden kräftige Gegenwehr leisten konnte.

Nichts spricht auch dafür, daß Burggraf Friedrich indiesen: Kampfe unterlegen habe, wie die neuern Geschichts-schreiber übereinstimmend behaupten. Wäre es den Pom-mern gelungen/ dem Burggrafen hier eine Niederlage zubereiten und sich dadurch den Eingang in den Glin und

16) DixI. Beitr. II, 178.