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Johann von Hohenloh gefallen sein soll, steht noch heuteein nicht bedeutungsloses Kreuz. Nach seiner ursprünglichenErrichtung, ist es zuerst im Jahre 1660 von dem GroßenKurfürsten erneuet und bei dieser Gelegenheit mit einer Imschrift versehen. König Friedrich Wilhelm III. hat dasKreuz nochmals erneuen lassen.
Kreuze sind keine gebräuchliche Denkmale für Schlach-ten und die darin Gefallenen. Dagegen wurde damalsunter den Bußen, welche die Sühne einer Mordthat erfowderte, dem Mörder in der Regel die Pflicht aufgelegt, andem Orte der begangenen That ein Kreuz aufzurichten odereine Kapelle zu erbauen, um dadurch alle Gläubigen zurFürbitte für die Vergebung des an dem Orte verübtenVerbrechens aufzufordern. Durch diese Bedeutung desKreuzes erklärt sich auch die verbreitete örtliche Tradition,nach welcher es die Stelle bezeichnet, „auf der ein Branden-burgischer General oder Kriegsoberster, der zum Rccogno-sciren auöritt, meuchclmörderisch getödtct wurde"'5.
Trifft die Tradition auch sonst nicht ganz das Rich-tige, so ist sie doch wegen der Annahme eines Meuchelmor-des beachtnngswerth. Vermuthlich haben die jungen Pom-mcruhcrzögc das Kreuz errichten lassen müssen, als Wahr-zeichen dafür, daß jener Angriff auf dem Krcmmer Dammenicht als gerechtfertigte Ausübung des Fehderechtes aner-kannt werden konnte. Mogte dem Einfalle keine Kriegser-klärung vorangegangen sein oder mogte der Burggraf sichden Herzögen zu Recht erboten haben, während diese den-
15) voä. I, VII, 198.
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