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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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Nach der unerwartet glücklichen Durchführung seinesLieblingswnnsches schloß der König Siegmund sich noch vielnäher, als zuvor, seinem „lieben Oheim und Rathe", deinBurggrafen Friedrich von Nürnberg an, den er fortdauerndan seinem Hofe festhielt. Der Burggraf bildete hier nun-mehr für die Verwaltung der Angelegenheiten des Römi-schen Reiches den leitenden Mittelpunkt. Daß dem Burg-grafen in dieser Eigenschaft auch ein Jahrgcld von 4000Gulden fortlaufend zu Theil ward, ersehen wie noch anseinem Docnmente vom 29. Januar 1412, worin demBurggrafen dies Jahrgehalt auf Reichsstcucrn angewiesenwird ' ^.

Man darf sich dem Irrthume nicht hingeben, alshätte in besoldeten Diensten, welche ein Reichsfürst undnaher Verwandter des Königs diesem leistete, etwas Ent-würdigendes liegen können. Im Gegentheil. Damals undnoch Jahrhunderte später betrachteten regierende Fürstenund Kurfürsten die Ernennung zum Rathe des RömischenKönigs oder Kaisers als eine besonders ehrenvolle Auszeich-nung und fand man in dem Bezüge eines damit verbunde-nen Jahrgchaltcs nichts Anstößiges. Auch unserm Frie-drich wird daher das Prädicat eines königlichen Rathesnicht bloß während der Zeit, da er noch Burggraf war,sondern auch später, als regierendem Kurfürsten von Bran-denburg, noch oft beigelegt. Er hat den Anspruch aufdiese Würde seinen nächsten Nachkommen auf dem Bran-denbnrgischen Throne gleichsam vererbt. Noch die Kur-

14) Loä. II, IV, 3.