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XI. Von dem jüngeren Hauptzweige.
sich die Theilhaber an dieser Verabredung etwan selbst geirrct haben sollten, wirb dadurchunwahrscheinlich, weil ein Georg, welcher sie zuerst unterschreibt, Leo's Enkel war, folg-lich noch wissen konnte, ob sein Großvater Caspar's Bruder oder Vetter gewesen. — Essieht dahin, welches von beiden richtig sey.
Von diesem Nikolaus ist uns weiter nichts bekannt, als daß er im Jahr 1431Vollzieher des letzten Willens seines Vaters seyn sollte. Seines vermuthlichen SohnesPeters Sohn, Nikolaus, war Domherr zu Colberg, und Probst des Jungfrauen Klo-sters daselbst. Er befand sich bey dem Vergleiche den die Herzoge von Pommern im Jahr1535 unt dem Bischöfe von Cammin an der Schwüle schlössen, und er hat ihn unter-schrieben (1). Zedoch ist es von petern eben so wenig, als vom Leo ausgemacht, oher den Nikolaus oder Hans den jüngeren zum Vater gehabt habe»
(2.)
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der Fortsetzer oder Stifter dieses Zweiges, war mit Judith von Schulten (2) vermalt»Sein Geburtsjahr ist vergessen. Wir haben vorhin gesehen, daß er nebst Caspar Schlies-sen und seinem Schwager Albrecht Rröghern, zwischen den Zahren 1470 und 77 zuKönigsberg in Preussen Verrichtungen hatte. Hieraus kan man abnehmen, daß ernoch in der ersten Halste des fünfzehnten Jahrhunderts geboren sey. Es scheinet auch,daß er zu Anfange des folgenden nicht mehr gelebt habe, denn bey dem ersten Jahre diesesZeitraums gedenkt Rango der Wittib Leo's mit folgenden Worten:
„Toö. hat eine freie Pfannstadte gegolten 250 Gulden rheinisch, oder so viel Mün-„ze, ein steinern Haus, samt drey Wiesen einen Garten mit zwey Teichen, 375 Fl>. . »„.»... wie solches zu ersehen ist, aus einem Vertrage, welcher in dem funfzehnhun-,, derten Jahre VischofMarcin Carith, Venye H/ünchow, Bischöflicher Nach, und
„Voigt-
(l) V/ujs, (wmtliers) lnk. exiscoy. dämm, in Ludwigs 8crixt, rerum Lsmd. I'. II. S. 6?4»und Schlugen alt und neu Pommerland S. 460.
(q) Coömus von Simmern S .Z756; von dem Geschlecht der von Schulten, siehe Micrälius.