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Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von Schlieffen oder Schlieben vor Alters Sliwin oder Sliwingen
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lgo V- Von dem pommerschen Stamme

früh nicht üblich waren, und Barnim lebte erst drey Jahrhunderte spater. — Ob inzwi-schen der Irrthum der Turnierbüchcr minder in der That als in der Zeilchrechmmg liege,ob eben der Landesherr, welcher zuverlässig nach dem Lobe der Dichter des Obcrndcntsch-landes strebte, auch unter den Lanzenbrcchcrn desselben habe Ehre einlegen wollen, undob unter Pommerns Junkherren, die sein Beyspiel reizte, Giiwm gewesen oder nicht,das stehe einem jeden frey zu glauben, oder zu bezweifeln, — Mangel an Nachrichtenvergönnt beydes.

Der Adel, welcher aus Deutschland nach Pommern übergieng, mußte wohl größten-,theils von der noch unabhängigen Gattung seyn, oder wenigstens aus solchen Marmel!bestchn, die Leine Gchörigkcir andern Landesherren zueignete. Denn , unter den mitDicnsinmnnschaft im strengen Sinne bestrickten, würden wenige die Erlaubniß wegzu-zielin erhalten haben : heimlich ausgetretene aber zurückgefordert worden seyn. Auch er-blickt man in Urkunden dieses Landes keine von dergleichen Dicnstlcmm (Ivliulckerislech,die sich so häufig in alten Schriften anderer Gegenden zeigen (i); und als im Jahre igz?Pommerns Herzoge vom Kaiser die Erlaubniß überkamen, sich gleich andern Rcichöfür-scen Erbhofämtcr zu erschaffen, so wurde ausdrücklich festgesetzt, daß diese den Adel der-jenigen, welche sie erhielten, nicht schwachen, vielmehr erhöhen sollten (2) — Aech-te Freygcborcnhcir, von Hofnung gereizt oder von Dürftigkeit gedrungen, scheint damalsPommern als einen Zufluchtsort betrachtet zu haben.

Hier liessen sich mm Deutsche aus allen Gegenden haufenweise nieder, doch waren sisgrbßtentheils Sachsen im alten Verstände; die Menge dieser machte bald im neuen Pflanz-lande ihre Sprache, ihre Sitten herrschend. Die Wenden wurden theils verdrangt,theils zu Niedcrsachsen umgcschassen. Städte fanden sich nach deutscher Art entweder

erbauet,

si) Mit andern Rittern vermengt, kommen zwar hin und wieder Personen vor, welche Hof-ämter verwalten, aber niemals finden sie sich durch die Benennung von jLicnstlenrcn ver,unglimpst. S. Drcgers cc-ä. aiplom. ?om.

(z) „Auch wollen wir und setzen mit Kaiserlicher Machte, welche Ldcll und Zrihc lküde rß dem' „vorgenannten Herzogtum zu Stettin zu denselben Ämbten gcfttzet und gekoren wcr-den, das damit ihr Ldeikeir Adcll und Zrezcheit nicht gcniderl NSck, geschwaÄietin dhei-"nen skcme) wiß sunder gehöhct und gebessert werden sulle, " — Schwarz Versuch ei-ner pommerschen Lehnhißorie. S. 4?z»