Sohn Ludolf (Taf. VIII. 13) kam. Die Söhne Ulrichs und Ludolfs verkauften ihr Besitzthum in Borntin,welches zu der Putzar'schen Begüterung zählte, um 1630 an ihren Vetter Jürgen von Schwerin (Taf. V ITT 26),an welchen auch der Antheil seines Vaters Joachim gekommen war. Von Jürgens Sohn Jürgen Christoph(Taf. VIII. 56), dem Letzten der Linie Putzar, kam 1706 Borntin an die nächstberechtigte Linie Löwitzund zwar an den General - Lieutenant Dettlof von Schwerin (Taf. X. 23), welchem es nebst Putzar undZinzow seit 1696 bereits für 10,000 Thlr. verpfändet war. Dieser hinterliess es 1707 seinem Neffen HansBogislav, Stifter der Linie Schwerinsburg (Taf. XII. 1); dessen Sohn Graf Wilhelm (No. 4) aber verkauftees mit Cavelpass, Rubenow und Zinzow aus dem Lehnsgange. Im Jahre 1834 wurden diese Putzar'schenGüter durch den Grafen Heinrich (No. 11), den Neffen des Vorigen, von dem damaligen Besitzer derselben,dem Reisestallmeister von Wittren, zurückgekauft. Gegenwärtig besitzt sie (seit 1872) dessen Enkel, GrafHeinrich von Schwerin (No. 48).
Borntin m it Cavelpass, Rubenow und Zinzow zusammen sind 1040 h 42 a 90 qm (4075 Morg.) gross.
ffiusowjf in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, war im 13. Jahr-hundert nach einer Urkunde von 1288 Bestandtheil der Begüterung des Geschlechts der Nienkerken 2 ', späterging es in den Besitz des Geschlechts von Schwerin über. Als solcher wird Busow zuerst durch denLehnbrief vom 10. Juli 1533 3) nachgewiesen; nach diesem gehörte es zur Altwigshagen'schen Begüterungdes Geschlechts. Doch müssen auch die Lindstedt daselbst Besitz gehabt haben; denn auf Lindstedt'scheLehngüter in Busow erhielt der Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) im Jahre 1569 die An-wartschaft 4 '. Ebenso sind, wie sogleich mitgetheilt werden wird, die Krakewitze in Busow begütertgewesen.
Von bestimmtem Besitz in Busow ist zunächst bei Joachim von Schwerin aus der älteren Altwigshagen'-schen Linie (Taf. V. 95) die Rede; dessen Vormünder verpfändeten 1636 von diesem Besitz 3 Bauerhöfe und2 Kossätenkaten an seines Vaters Schwestern (Taf. V. 88, 89 und 89 a ), und von diesen wurden die Güter1663 an Otto Jacob von Schwerin, Stifter der Linie Dargibell (Taf. XV. 1), auf 24 Jahre weiter verpfändet.Vermuthlich wegen unterlassener Einlösung sind sie in dem Besitz Otto Jacobs geblieben und vererbtensich von diesem an seinen Enkel Otto Martin von Schwerin (Taf. XV. 9) 5) .
Was von Joachims Begüterung nicht verpfändet worden, kam zunächst mit seinem Sohne WernerDettlof, dem Stifter der Linie Curtshagen (Taf. VI A. 1), an diese Linie, dann mit dessen Sohne, auchWerner Dettlof mit Namen und Stifter der Linie Stegeborg in Schweden (Taf. VI B. 1), im Jahre 1721an die Linie Stegeborg, und gelangte schliesslich von Letzterem durch Veräusserung ebenfalls an dieLinie Dargibell; denn Werner Dettlof verkaufte den Besitz 1724 für 850 Thlr. an die Gebrüder FriedrichLeopold und Otto Martin von Schwerin (Taf. XV. 8 und 9). Nach Friedrich Leopolds Tode fiel er OttoMartin allein zu 6 '.
Aber auch noch ein weiterer Antheil an Busow ging in den Besitz Otto Jacobs von Schwerin vonder Dargibeller Linie (Taf. XV. 1) über und vererbte sich nach dessen Tode gleichfalls an seinen EnkelOtto Martin; derselbe bestand aus 2 Landhufen mit anscheinend 4 Bauerhöfen, welche einst den Krakewitzenin Busow gehört hatten, aber von deren Erben für Schuld dem Joachim Dithmar und seiner Schwester cedirtworden waren. Ulrich von Schwerin von der Löwitzer Linie (Taf. X. 22) kaufte diesen Antheil 1694 für400 Gulden, sein Erbe aber, Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 32), vertauschte ihn 1710 mit demvorgenannten Otto Jacob gegen dessen Besitz in Ducherow 7 '.
Auf diese Weise war theils durch Erbschaft theils durch Ankauf im Jahre 1750 das ganze DorfBusow in Otto Martins Hand vereinigt.8) Sein Sohn Moritz von Schwerin (XV. 17) aber überliess es
1) Vgl. Th. II S. 165, 174, 176, 184, 198, 222, 226, 228, 234, 239. — 2) Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I
S. 293. — 3) U. B. II. 456. — 4) Vgl. Th. II S. 157. — 5) Vgl. ebend. S. 103, 104, 270, 272. — 6) Vgl. ebend. S. 105, 112,272. — 7) Vgl. ebend. S. 196 und 205 und U. B. II. 666. — Nach Berghaus, Landbuch yon Pommern Th. II Bd. I S. 294,überliess Curd Christoph von Schwerin auch noch 4 Bauerhöfe in Busow für das ihm abgetretene Lehn von einem Theildes Gutes Cummerow (Schwerinsburg) dem Brigadier Hans Jürgen von Schwerin (Taf. XV. 5). — 8) Wegen der Besteuerungdes Busower Besitzes hatte Otto Martin bereits unter dem 22. März 1746 an den König Friedrich II. die Vorstellung gerichtet,dasa sein altväterliches Lehngut Busow von vielen Zeiten her ein beständiger Kittersitz und Wohnung seiner Voreltern gewesen;da aber seine Vorfahren in des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Dienste getreten und auch deren Descendenz beständig darin ver-blieben, so habe die von der Krone Schweden 1707 niedergesetzte Matricular-Commission seinen ganz steuerfreien KittersitzBusow sammt allem dazu gehörigen Ritter-Acker contribuable erkannt. Weil aber dieses unrechtmässige Verfahren der Com-mission ihm und seiner Familie, die militiae causa abwesend gewesen und also nicht gehöret worden, nicht präjudiciren könne, sohitte er, an die Vorpommersche Cammer und Landstände zu rescribiren und ihm wegen der mit Recht zu fordern habenden freienRitterhufen dieselbe Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Anderen seiner Mitstände auf ihre gegründete Klagen gegen dieSchwedische Matricul zu Theil geworden. (Nach dem Orig.-Schreiben im Geh. Staatsarchive zu Berlin.) Der König befahl daraufmittelst Allerh. Ordre vom 1. Mai 1746 dem General-Directorium, dieserhalb das Nötige zu veranlassen. (Concept ebend.).
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