Druckschrift 
1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
134
Einzelbild herunterladen
 

blieben weitere Angriffe der fehdelustigen ^Schwerine zu besorgen. Aber die Anclamer allein waren zu schwach,die Yeste niederzulegen, sie bedurften eines stärkeren Bundesgenossen, als die bisherigen waren, zugleicheines solchen, der dasselbe Interesse, wie Anclam, an der Vernichtung Spantekows hatte. Hierzu eignetesich Niemand mehr, als die Herzoge von Meklenburg-Stargard; diese sahen längst die wohlbefestigte Burgan ihrer Grenze mit missgünstigem Auge an und waren seit 1450 schon wiederholt in die Besitzungender Schwerine feindlich eingedrungen, sodass diese die Herzoge Erich und Wartislaw von Pommern umHülfe anrufen mussten und am 18. Jan. 1458 n für den ihnen verheissenen Schutz gegen die Meklenburgi-schen und Stargardischen Herren ihre Yeste Spantekow ausdrücklich als ein den Pommerschen Herzogen inKriegszeiten stets offenes Schloss erklärten. Daher schenkten die Meklenburger auch jetzt der Stadt Anclamein williges Gehör und verpflichteten sich gegen Zahlung einer Summe von 6000 Gulden, den Anclamern zurZerstörung Spantekows beizustehen; sie belagerten auch gemeinsam mit diesen das Schloss Spantekow mitsolchem Erfolge, dass die Schwerine nicht umhin konnten, die Yermittelung des Herzogs Erich von Wolgastnachzusuchen. Dieser, welchem selbst wesentlich daran lag, die starke Grenzburg gegen Meklenburg nicht zuverlieren, schloss dann auch am 14. Novb. 1461 2) zwischen sämmtlichen von Schwerin zu Spantekow undder Stadt Anclam einenewigen, beständigen" Frieden unter Festsetzung einer Strafe von 6000 Gulden gegenden Friedensbrecher. Seitdem scheinen auch weitere Fehden mit den Spantekower Schwerinen nicht ein-getreten zu sein. Dagegen soll Anclam seit 1482 noch mit den Schwerinen zu Altwigshagen mancher-lei Händel gehabt haben und deren Beilegung erst 1486 durch Herzog Bogislaw X. erfolgt sein; doch sinduns darüber keine urkundlichen Beweisstücke entgegen getreten 3 '.

Abschnitt 13.

Statistische Zusammenstellungenüber die Berufsgattungen und über besondere Lebensverhältnisseder Mitglieder des Geschlechts von Schwerin.

I. Berufsgattungen.

1. Kriegsdienst und militairische Stellungen.

Der Kriegsdienst wurde von den Rittergeschlechtern des Mittelalters nicht nur als eine aus ihremVasallenverhältniss ihnen obliegende Lehnspflicht angesehen, sondern entsprach auch den persönlichen Nei-gungen, wie sie dem gesammten Stande inne wohnten und von Generation zu Generation sich weiter ver-erbten, so vollständig, dass ihn Viele ausserhalb aufsuchten, wenn sie in dem eigenen Lande zur Unthätig-keit in dieser Hinsicht verurtheilt waren, und dass die Söhne des Adels auch dann noch, als die pflicht-mässige Kriegsfolge aufgehört hatte und die stehenden Heere eingeführt wurden, gern und freiwillig diemilitairische Laufbahn einschlugen und diese bis auf den heutigen Tag mit Vorliebe erwählen.

Aus dem Geschlecht von Schwerin wissen wir von etwa 280 Mitgliedern, dass sie entweder vorüber-gehend in Kriegsdienste getreten sind oder überhaupt den Soldatenstand zu ihrem Lebensberuf gemacht haben.Mehr als die Hälfte derselben, 153 Schwerine, finden wir in Kurbrandenburgischen bezw. Preussischen

1) U. B. II. 332. 2) U. B. II. 336. 3) Ueber die vorstehend erwähnten Fehden vgl. Klemptzen, Pommersche Chronik,Manuscript des Geh. Staatsarchivs zu Berlin No. 95; Kantzow, Chronik von Pommern, Buch X No. 260 ff.; Micraelius, Anti-quitates Pomeraniae, Buch III No. 84; Schwartz, Pomm. Lehnshistorie S. 576580; Dähnert, Pomm. Bibliothek, Buch IV

Stück 10 S. 369; Pauli, Leben grosser Helden, Th. VI S. 333; Stavenhagen, Stadt Anklam, nebst Sprengeis Anhang, S. 193,194, 203, 227233, 238, 589; Kratz, die Städte der Prov. Pommern S. 710.

134