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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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wäre. In diesem Falle sollten dessen Revenüen vollständig für die Zwecke der Stiftung zur Verwendunggelangen.

Hinsichtlich der Verwaltung der Stiftung wurde bestimmt, dass sie durch den Familienra.th und durchdas von demselben zu erwählende, aus einem Vorsteher und zwei anderen gleich berechtigten Mitgliedernbestehende Curatorium zu erfolgen habe. Zum Eintritt in den ersteren und damit zur Theilnahme an derVerwaltung der Stiftung soll jeder selbständige Schwerin berechtigt sein, welcher dem Stiftungscapital eineneinmaligen Beitrag von wenigstens 200 Thlr. zuwendet. Gegenwärtig (1878) bilden 19 Mitglieder des Ge-schlechts den Familienrath 1 ).

Elf Jahre, nachdem diese Stiftung ins Leben gerufen worden, am 1. Juli 1871, konnte mit der Zu-wendung von Renten an Schwerin'sche Töchter begonnen werden. Zur Zeit gewährt die Stiftung bereits 10Beneficien dieser Art, jedes im Betrage von 300 Mark.

Abschnitt 11.

Beinamen des Geschlechts von Schwerin.

Characteristisch für das Geschlecht von Schwerin ist die beträchtliche Zahl seiner Beinamen. Wirmeinen nicht solche, welche wegen einer besonderen körperlichen Beschaffenheit dem Einzelnen beigelegtworden sind und mit diesem wieder verschwanden, wie: der grosse Heine (Taf. I. 25), der lange "Werner(Taf. V. 80), der lange Curd (Taf. V. 42 und 51), der blonde Schwerin und der schwarze Schwerin(Taf. XXI. 3 und 4), auch nicht solche, welche durch Andeutung des Alters Vater und Sohn oder zweiVettern, weil sie gleichen Vornamens waren, unterscheiden sollten, wie: der junge Heine (Taf. I. 25), sonderndiejenigen Beinamen, welche ursprünglich zwar ebenfalls der einzelnen Person gegeben wurden, dann aber fürderen Nachkommen in Gebrauch blieben und augenscheinlich den Zweck hatten, bei der häufigen Wiederkehrdesselben Vornamens, welche in einem so zahlreichen Geschlecht, wie das Schwerin'sche, unvermeidlich war,zunächst die einzelnen Personen und weiterhin die einzelnen Zweige der Familie sicher auseinander zu halten 2 *

1) Deren Namen sind:

1.

Wilhelm Stanislaus Hermann Graf von Schwerin auf Göhren

(Taf.

XIX.

25),

Vorsitzender des Curatoriums.

2.

Albert Julius Graf von Zieten- Schwerin auf Janow

( »

XXI.

25),

Mitglied des Curatoriums.

3.

Victor Friedrich Wilhelm Hermann Luther Graf von Schwerin auf Schwerinsburg.

( »

XII.

31),

Mitglied des Curatoriums.

4.

Hellmuth Friedrich Otto Dettlof Graf von Schwerin auf Ziethen

( »

XII.

40).

5.

Bernhard Ludwig Carl Wilhelm Hellmuth Graf von Schwerin auf Ducherow .

( »

XII.

43).

6.

Heinrich Friedrich Maximilian Curd Graf von Schwerin auf Putzar

( ..

XII.

48).

7.

Carl Alexander Graf von Schwerin auf Wolfshagen

( ..

XIX.

24).

8.

Friedrich Curd Fabian Emil Graf von Schwerin auf Bohrau

( »

XIV.

28).

9.

Otto Wilhelm Carl Engelhard von Schwerin, Landrath, zu Sensburg

( »

XV.

28).

10.

Franz Henning Graf von Schwerin zu Berlin

( »

XII.

44).

11.

Bogislav Conrad Adolf Graf von Schwerin auf Tamsel

( »

XIX.

26).

12.

Kurd Ludwig Adalbert von Schwerin, Gouverneur zu Metz

( ..

III.

96).

13.

Fabian Ottomar Carl Graf von Schwerin zu Creutzburg

(

XVIII.

47).

14.

Carl Johann Gustaf Adolf Julius Freiherr von Schwerin auf Skarhult

(

XX.

65).

15.

Gustaf Alexis Freiherr von Schwerin zu JBnköping

( ,»

XX.

52).

16.

Adolf Henning Graf von Schwerin zu Borkhult

( »

XI.

36).

17.

Carl Heinrich Otto Alfons Ludwig Graf von Schwerin-Walsleben

( »

XVIII.

59).

18.

Friedrich Curd Alexander Graf von Schwerin auf Willmersdorf

( ..

XIV.

24).

19.

Otto Heinrich Gustav Eugen Graf von Schwerin auf Wildenhoff

(

XVIII.

64).

2) Wenn einige dieser Beinamen in den una bekannt gewordenen Urkunden ebenfalls nur einmal oder nicht

oft erscheinen,

doch bei dem mit deren Wahl verbundenen Zwecke anzunehmen, dass sie in Wirklichkeit sowohl häufiger

1 bei derselben

so ist

Person als auch bei deren Descendenz werden in Anwendung gekommen sein.