Abschnitt 1.
Ursprung und Name des Geschlechts von Schwerin.
Selten kann ein Geschlechtsname sicherer auf seine Quelle, auf den Ursprung seiner Entstehung zurück-geführt werden, als der Name des noch heute blühenden Geschlechts von Schwerin. Wenn gleichwohlbis jetzt in dieser Hinsicht die sich widersprechendsten Annahmen bestanden haben, so trägt die Haupt-schuld hieran der Umstand, dass die massgebenden Urkunden bis dahin nicht bekannt oder wenigstensnicht in hinreichender Weise gesammelt und zusammengestellt waren, um aus deren Vergleichung das jetztgewonnene Ergebniss erreichen zu können. Ferner aber schob sich irre leitend für die betreffende Unter-suchung der (wie es scheint durch Elzow veranlasste) Glaube an eine Urkunde ein, nach welcher schonim Jahre 1150 ein Henning von Schwerin in Pommern gelebt haben sollte. Dieser Glaube hatte sichbei einigen Genealogen so fest gesetzt, dass jener Henning von Schwerin ohne Weiteres als Stammvaterdes Geschlechts hingestellt und der Ursprung des Geschlechts demgemäss nach Pommern verlegt und fürslavisch oder wendisch gehalten wurde. Zu diesen Gläubigen zählte selbst Adelung, der Verfasser der (nurhandschriftlich in der Familie verbreiteten) historischen und genealogischen Nachrichten über das Geschlechtvon Schwerin, dessen Stammbaum des Geschlechts ebenfalls mit dem Jahre 1150 und mit Henningvon Schwerin anhebt. Es braucht kaum erwähnt zu werden, dass die fragliche Urkunde nirgends angetroffenworden ist, insofern überhaupt erst etwa ein Jahrhundert später die Führung eines Zu- oder Familien-Namens in Pommern Eingang fand.
Andere Schriftsteller schwankten zwischen Meklenburg, der Altmark und dem Lüneburgischen als derHeimath des Geschlechts von Schwerin, je nachdem die frühesten Urkunden, in welchen ihnen ein Schwerinbegegnet war, auf das eine oder andere dieser Territorien hinwiesen. Dass es auch Stimmen gegeben hat,wie die des in dem Vorwort erwähnten Seidel und Anno Mericus Sefononius, welche, wie sie meinten zurVerherrlichung des Geschlechts von Schwerin, dasselbe direct von dem Dynastengeschlecht der ehemaligenGrafen von Schwerin abstammen Hessen, darf nicht verwundern; der Letztere zumal ging zu unumstösslicherBeweisführung, dass der der Lüneburger Familie angehörige Werner von Schwerin (1*226—63) gradezu derSohn eines Grafen von Schwerin gewesen sei, so weit, zwei Urkunden aus den Jahren 1243 und 1244 her-vorzuheben und wörtlich niederzuschreiben, in welchen jener Werner von Schwerin und sein Bruder OttoMagnus ausdrücklich Söhne des Grafen Heinrich von Seh werin genannt sein sollten. In jener ersterenvon 1243, mittelst deren der Vogt Friedrich zu Lüneburg und der Kath daselbst über mehrere Schenkungenan das Kloster „domus S. Mariae", vormals Steinbeck, Zeugniss ablegten, lauten die betreffenden Worte bei
Anno Mericus: Hujus rei testes sunt Otto Magnus, Wernerus de Zwirin frater ejus, Henrici comitis
filii, in der zweiten von 1244, dem Fundationsbriefe des Bischofs zu Verden für dasselbe Kloster: Hujusgestae rei testes sunt — — Otto Magnus miles et frater suus Wernerus de Swerin, filii Henrici comitisde Zwirin.
Dass wir Bedenken tragen, mit dieser Lüneburgischen Familie von Schwerin das heutige von Schwe-rin'sche Geschlecht überhaupt in genealogischen Zusammenhang zu setzen, wird weiterhin näher ausgeführtwerden; aber wenn auch solcher Zusammenhang bestände, würden doch jene Urkunden kraftlos für die beab-sichtigte Beweisführung sein, weil sie an den in Betracht kommenden Stellen gefälscht sind. Von beidenhaben wir bei der Wichtigkeit der auf urkundliches Zeugniss gestützten Behauptungen des Anno Mericusdie im Königlichen Staatsarchive zu Hannover aufbewahrten Originale eingesehen; in dem Diplomvon 1243 stehen die Worte Henrici comitis filii nicht, sie sind ein willkürlicher, um des beabsichtigten