Zeichnung af Spantekow trifft nur insoweit zu, als die Linie Wopersnow eine Unterlinie der jüngeren LinieAltwigshagen (Taf. XVII) bildet, welche ihrerseits wiederum von der aus der Linie Spantekow (Taf. VII)hervorgegangenen Linie der Bönen (Taf. IX) abgezweigt ist 1 ).
3) Nach 1723 der Schwedische Hauptmann Werner Dettlof von Schwerin, Stifter der Linie Stegeborgin Schweden (Taf. VI B. 1), ebenfalls unter der Bezeichnung von Schwerin af Spantekow. Die LinieStegeborg stammt nicht von der Linie Spantekow ab, sondern von der älteren Linie Altwigshagen (Taf. V);jene Bezeichnung af Spantekow ist daher nur erklärlich, wenn man annimmt, dass Werner Dettlof dem be-reits unter dem Namen von Schwerin af Spantekow naturalisirten Otto Friedrich von Schwerin von derWopersnower Linie adoptirt worden sei, und dass zugleich zwischen der in Hede stehenden und der vorer-wähnten Naturalisirung der Brüder Hans und Christian von Schwerin unter der Bezeichnung von Schwerinaf Grellenberg eine Unterscheidung habe gegeben werden sollen 2 '.
Abschnitt 7,
Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin.
Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht,bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichterkenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen miteinem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen,Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weilsie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältigere Aufbewahrung, als die genanntenGeräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familien-glied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung vonden übrigen Familiengliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach Yor- und Zunamen bezeichnendenUmschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in näherer oder weiterer Be-ziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nichtselten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht vonSchwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin (Taf. V. 41) nachweisen.Siehe Siegeltafel II. 31. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von demFamilienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegelauch von mehreren Generationen und ganzen Linien gefuhrt, ohne dass sich diese Siegel-Unterschiedeüberall erklären lassen 3 '.
Ungefähr im 13. Jahrhundert beginnend enthalten die Siegel des nicht unmittelbaren Adels zunächstdas Geschlechtswappen allein, seit dem 14. Jahrhundert aber auch den Helm auf dem Familienschilde.
Die Wappen des Geschlechts von Schwerin werden erst aus Siegeln des 14. Jahrhunderts bekannt, ob-wohl über dasselbe bis dahin schon zahlreiche Urkunden vorliegen; theils hatten die Schwerine nach ihrerBeziehung zu den in den Urkunden mitgetheilten Vorgängen (zumeist als Zeugen) überhaupt keinen An-lass zur Mitsiegelung, theils sind die Urkunden, welchen sie als Aussteller derselben ihr Siegel beizugebenhatten, nur in Abschriften erhalten 41 , theils endlich sind die thatsächlich von ihnen den Originaldocumenteneinst angehängten Siegel späterhin verloren gegangen 5 '. Das früheste Siegel der Meklenburgischen Liniedes Geschlechts wird erst 124 Jahre, das früheste der Pommerschen Linien erst 106 Jahre nachdem ge-schichtlichen Auftreten dieser Linien angetroffen.
1) Vgl. Th. II S. 348. — 2) Vgl. Th. II S. 112. — 3) So kommt auf den Siegeln des alten Dynastengeschlechts derGrafen von Schwerin neben den beiden Lindwürmern am Baum, welche sich durch 4 Generationen erhielten, allmählich das Pferdund dann der quergetheilte Schild auf. Vgl. Wigger, Geschichte der Familie von Blücher I S. 30 Anm. — 4) Vgl. U. B. II.35. — 5) Vgl. U. B. I. 31 und 52, und II. 61, 62, 64, 74, 106, 139.
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