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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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Nach dem Aussterben der Linie Putzar mit Jürgen Christoph von Schwerin (Taf. VIII. 56) im Jahre1706 fiel der zum Spantekower Gütercomplex gehörende Antheil an Boldekow an den ältesten Zweig dergleichfalls aus der Spantekower Linie hervorgegangenen, aber als solche bereits um 1550 abgeschlossenenLinie der Bönen (Taf. IX), d. h. an die Linie Löwitz (Taf. X).

b) Der zu Altwigshagen gehörende Antheil gelangte von der älteren Altwigshagen'schen Linie (Taf. V)ebenfalls an die Linie der Bönen. Schon 1524 erkaufte Hans Bone (Taf. IX. 5) von Oldwig von Schwerin(Taf. V. 54) Besitz in Boldekow, später erwarb er noch weitere Stücke hinzu.

Mit dessen Sohne Christoph von Schwerin, dem Stifter der Linie Löwitz (Taf. X. 1), ging dieserzweite Antheil an Boldekow in der Mitte des 16. Jahrhunderts gleichfalls an die Linie Löwitz über.

c) Der von Lindstedt 'sche Antheil wurde durch Urkunde 1 ) vom 4. April 1569 dem GrosshofmeisterUlrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) als Angefälle verschrieben; als nach 70 Jahren, 1639, der letzte Lehn-besitzer, Christoph von Lindstedt, starb, war Ulrich längst todt, und der Lindstedt'sche Antheil an Boldekowgelangte daher auch, wie der zur Spantekower Begüterung gehörend^ 2 ', und aus derselben Ursache an dieLinie Löwitz.

Somit vereinigten sich sämmtliche 3 Antheile bei der Linie Löwitz und zwar schliesslich in denHänden Dettlofs von Schwerin aus dieser Linie (Taf. X. 23). Der Spantekower Antheil kam 1706 un-mittelbar anDettlof; der Altwigshagener Antheil, welcher in der Mitte des 16. Jahrhunderts zunächst an denStifter der Linie Löwitz gelangte, vererbte sich von diesem seinem Urgrossvater auf Dettlof im Jahre 1658;der von Lindstedt'sche Antheil kam 1639 zunächst an Dettlofs Vater Anton Dettlof (Taf. X. 8), und vondiesem dann ebenfalls 1658 an Dettlof selbst.

Ausserdem aber hören wir auch noch von einem (seinem Ursprünge nach nicht näher ermittelten) An-theil an Boldekow, welchen Hans von Schwerin von der Stolpe'schen Linie (Taf. III. 32) 1632 durch seineVermählung mit Dorothea von Schmalensee erwarb 3 *; auch dieser kam 1703 an die Löwitzer Linie, speciellan denselben Dettlof von Schwerin (Taf. X. 23) und zwar durch Vergleich zwischen Dettlof einerseits undHans Alexander von Schwerin und dessen Schwester Margarethe von der Stolper Linie (Taf. III. 47 und 48)andrerseits. 4 '

Endlich muss Dettlof von Schwerin auch noch denjenigen Theil von Boldekow an sich gebracht haben,welchen nach Berghaus die Familie Normann dem Philipp Bogislaw von Eickstedt zu Ende des 17. Jahr-hunderts überlassen hat ; 5) denn, wie es scheint, war er im Anfange des 18. Jahrhunderts im ungeteiltenBesitz von Boldekow.

Boldekow erscheint von da ab stets unter den Putzar'schen Gütern und kam nunmehr zunächst 1707an Dettlofs Neffen, den Grafen Hans Bogislav von Schwerin, den Stifter der Schwerinsburger Linie (Taf. XII. 1),und von diesem 1747 weiter an seinen ältesten Sohn, den Grafen Friedrich Wilhelm (No. 2). Letztererverkaufte 1782 die Putzar'schen Güter und damit auch Boldekow an seinen Bruder Heinrich Bogislav Dett-lof (No. 5), in dessen Descendenz es bis auf den heutigen Tag verblieben ist; seit 1872 besitzt Boldekowsein Urenkel, Graf Heinrich von Schwerin (No. 48). 6)

Die Grösse von Boldekow und Bornmühl zusammen beträgt 689 h 61 a 93 qm (2701 Morg.).

Bornmühl in Pommern, Kr. Anclam, Lehn-Rittergut, hat seinen Namen von der sogenannten Born-oder Kunstmühle, welche auf der Boldekower Feldmark im Jahre 1747 durch Rodung in einem vormaligenGrenzwalde angelegt wurde und aus einer Wasser- und einer Windmühle bestand, aber schon längst einge-gangen ist. 7 '

Bornmühl ist in Boldekow eingepfarrt, gehörte von seinem Entstehen an zu der Putzar'schen Begüte-rung der Schwerinsburger Linie und ist mit dieser auch 1872 in die Hände seines jetzigen Besitzers, desGrafen Heinrich von Schwerin (No. 48), übergegangen. 8 '

Ueber die Grösse von Bornmühl siehe Boldekow.

Borntin (Borrentyn, Barentyn") in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt zumGute Zinzow gehöriges Vorwerk, wird zuerst im Lehnbriefe von 10. Juli 1533 9 ' unter den SpantekowerGütern genannt, aber als wüste Feldmark bezeichnet, auf der erst später, vielleicht erst im 17. Jahrhundert,das Vorwerk neu errichtet worden ist. Im Jahre 1533 war Borntin im Besitz der Linie Putzar und zwardes Grosshofmeisters Ulrich von Schwerin (Taf. Vni. 5), von welchem ein Antheil an seinen Sohn Ulrich(Taf. VIII. 9), ein zweiter an seinen Sohn Joachim (Taf. VIII. 10) und ein dritter Antheil an seinen

1) U. B. II. 535. 2) Siehe unter a. 3) Möglicherweise war er von der Familie von Ilenfeld an die von Schmalensee

übergegangen. Siehe S. 21 Anm. 10. 4) Vgl. Th. II S. 39 und 47. 5) Siehe S. 21 Anm. 10. 6) Vgl. Th. II S. 222,

223, 226, 228, 234, 239. 7) Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 290 und 291. 8) Vgl. Th. II S. 226, 228,

234, 239. 9) ü. B. II. 456.