1786 für 39,400 Thlr. dem Grafen Heinrich Bogislav Dettlof von Schwerin von der SchwerinsburgerLinie (Taf. XII. 5) 1 '; von diesem kam es 1803 an seinen Sohn Carl (No. 14) und 1868 bei der Thei-lung der Busower Güter nebst der denselben zugelegten Luisenhofer Forst an Carls Enkel, die GrafenAxel, Bogislav, Gustav, und an seine Urenkel, die Grafen Gustav und Ulrich von Schwerin (No. 62—64,96, 97).
Busow ist in Ducherow eingepfarrt und umfasst zusammen mit der Luisenhofer Forst 690 h 13 a(2703 Morg.).
Cavelpass in Pommern, Kr. Anclam, in dem Bruche des Landgrabens unmittelbar an der Meklen-burg-Strelitz'schen Grenze belegen, ein alt-Schwerin'sches Lehn 21 , jetzt eine Kolonie, verbunden mit einemkleinen, zur gräflich Schwerin-Putzar'schen Begüterung gehörigen Acker- oder Vorwerke, heisst nach Berg-haus 3 ) wohl richtiger Kabelpass und „führt seinen Namen vermuthlich von dem Umstände, dass die dor-tige Zollgerechtigkeit einst unter verschiedene Glieder der Schwerin'schen Familie durch die Kabel ver-theilt d. h. verlooset sein mag."
Cavelpass kam mit den Putzar'schen Gütern in Folge Vergleichs vom 18. Juli 1708 zwischen denBrüdern Hans Bogislav, Stifter der Linie Schwerinsburg (Taf. XII. 1), und Curd Christoph von Schwerin(Taf. X. 32) an den Ersteren und damit an die Schwerinsburger Linie, ward wie Borntin 4 ) aus dem Lehns-gange verkauft, 1834 an die Familie und Linie zurückerworben und befindet sich gegenwärtig im Besitzedes Grafen Heinrich von Schwerin (Taf. XII. 48) 5) .
Cavelpass ist nach Boldekow eingepfarrt. Ueber dessen Grösse siehe Borntin.
In der Nähe von Cavelpass, zwischen diesem und Zinzow, lag das bereits im Lehnbriefe von 1533 alswüste Feldmark bezeichnete ehemalige alt-Schwerin'sche Lehngut Mussebeke.
Charlottenhorst in Pommern, Kr. Anclam, ein bei Putzar dicht an der Grenze gegen Meklenburg-Strelitz belegenes, zu Putzar gehöriges Vorwerk, ist durch den Grafen Heinrich von Schwerin von derSchwerinsburger Linie (No. 11) als solches neu angelegt und nach dem Namen seiner Gemahlin CharlotteFriedrike Luise geb. von Berg benannt worden; dessen Ländereien sind dem dortigen Bruche durch Rodungentnommen.
Zur Zeit gehört Charlottenhorst (seit 1872) dem Enkel seines Erbauers, dem Grafen Heinrich vonSchwerin (No. 48) 6) .
Ueber die Grösse des Besitzes siehe Putzar.
Charlottenlust in Pommern, Kr. Anclam, ein bei Sarnow belegenes Vorwerk, welches nach Berg-haus für sich auch die Eigenschaft eines Bittergutes hat, ist um das Jahr 1738 auf der Boldekower Feld-mark von Hans Bogislav, dem Stifter der Schwerinsburger Linie (No. 1), angelegt und nach seiner GemahlinCharlotte geb. Arnim benannt worden.
Dasselbe führt auch die Benennung Wendfeld, „weil derjenige Theil der gedachten Feldmark, aufwelchem die Gebäude erbaut wurden, diesen Namen trug". Dort hatte, wie Berghaus weiter angiebt, einstein Wendendorf (pagus slavicalis) gestanden, wohin sich die Slavischen Bewohner zurückgezogen hatten, alssie in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts aus ihrem Ursitz Boldekow von deutschen Einwanderern ver-drängt wurden. Muthmasslich sei unter diesem Wendendorfe das Lehn Damerow zu verstehen, dessenBesitz dem von Schwerin'schen Geschlecht in dem Lehnbriefe von 1533 erneuert, aber schon damals alswüste Feldmark bezeichnet wurde 7 ).
Charlottenlust verblieb in der Schwerinsburger Linie; ein Jahrhundert hindurch hatte es zu Boldekowgehört; der jetzige Besitzer indessen, Graf Victor von Schwerin (No. 31), an welchen es 1839 mit denSchwerinsburger Gütern in Folge der Erbtheilung mit seinem Bruder, dem Grafen Maximilian von Schwerin(No. 26), übergegangen ist, hat es zu Sarnow gelegt; nur in Bezug auf Kirchen- und Schulverband ist esbei Boldekow geblieben 8 ).
Charlottenlust oder Wendfeld hat eine Grösse von 146 h 19 a 20 qm (572 Morg. 105 0R.).
1) Vgl. Th. II. S. 226 und 276. — 2) Vgl. den Lehnbrief vom 10. Juli 1533 (U. B. II. 456), in welchem Cavelpass be-
reits als Zoll stelle bezeichnet wird. In Enoch Friedrich Simonis „Vorhandene Nachricht von der im Stargardischen Kreysedes Hertzogthums Mecklenburg belegenen Stadt Friedeland", Neu-Brandenburg 1730, 4°, heisst es von diesem Orte: Vor demSteinthore der Stadt Friedland (in Mehlenburg) liegt die sogen. Kavel. Diese ist ein Pass zwischen Meklenburg und Pommern, eine
viertel Meile von Friedland, welcher die Grenze dieser beiden Länder macht, die allda durch einen Morast und einen kleinen aus dem
Friedländischen Stadtteiche laufenden Fluss unterschieden werden. Es sind zwei Zollhäuser allda, deren eines Meklenburgisch und der
Stadt Friedland zugehörig, das andre Pommerisch und den Herrn von Schwerin auf Potzaar zuständig ist. — 3) Landbuch
von Pommern Th. II Bd. I S. 322. — 4) Siehe daselbst. — 5) Vgl. Th. II S. 222, 226, 228, 234, 239. — 6) Vgl. «jbend.
S. 234 und 239 und Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 345 und 347. — 7) Berghaus, a. a. 0. S. 357 — 359. —
8) Vgl. Th. II S. 235.