3. Grundbesitz der Linie Husby (Taf. XI)
(in Schweden).
Äketorp in Schweden, Prov. Ostgothland, Kr. Linköping, wurde nebst Ekhammar und Odensgöhl imJahre 1817 durch Graf Curd Philipp Carl von Schwerin (No. "26) angekauft und mit den genannten Gütern1826 zu einem Schwerin'schen Fideicommiss erklärt; 1828 erbte diese Fideicommissgüter Graf Curd PhilippOtto (No. 34), des Vorigen Neffe, und nach dessen Tode 1849 des Letzteren Bruder, Graf Adolph Henningvon Schwerin (No. 36), welchem sie noch gehören. 1 '
Borkhult ebendas., zählt zu den von Burensköld'sehen Fideicommissgütern, welche mit der Erbinderselben, Maria Johanna von Burensköld, 1716 an deren Gemahl Claus Philipp von Schwerin (No. 16) ge-langten. 2 ' Durch Vererbung ging Borkhult zunächst 1774 auf deren ältesten Sohn, den Grafen Jacob Philippvon Schwerin (No. 23), über, dann weiter 1779 auf dessen ältesten Sohn, den Grafen Curd Philipp Carl(No. 26), von diesem 1828 auf seinen Neffen, den Grafen Curd Philipp Otto (No. 34), und schliesslich1849 auf dessen Bruder, den jetzigen Besitzer, Grafen Adolph Henning von Schwerin (No. 36), welcherin Borkhult auch seinen Wohnsitz genommen hat. 3 '
Ekhainmar ebendas. — Siehe Äketorp.
Fyllingarum ebendas., gehörte zu dem von Burensköld'schen Fideicommiss, 4 'vererbte sich mit diesemvon der Gemahlin des Claus Philipp von Schwerin (No. 16) an deren Sohn Jacob P hili pp (No. 23), vondiesem schliesslich an seinen Enkel Curd Philipp Otto von Schwerin (No. 34), und verblieb nach des Letz-teren Tode 1849 zusammen mit Husby und Sverkersholm laut Ehevertrags von 1844 seiner Wittwe, derGräfin Mathilde von Schwerin geb. Hagberg, welche auch gegenwärtig noch die Besitzerin ist. 4 '
Gobo ebendas., gelangte als zugehörig zu dem Burensköld'schen Fideicommiss auf demselben Wege,wie Borkhult 6 ', 1849 an seinen jetzigen Besitzer, den Grafen Adolph Henning von Schwerin (No. 36).
Husby ebendas., verblieb, nachdem es als von Burensköld'sches Fideicommissgut mit den übrigenGütern dieser Stiftung bis auf den Grafen Curd Philipp Carl von Schwerin (No. 26) sich vererbt hatte, nachdessen Tode 1828 zunächst seiner Wittwe Ulrike Wilhelmine geb. Gräfin zu Putbus. Nach deren Tode1843 ging Husby auf ihren Neffen, den Grafen Curd Philipp Otto von Schwerin (No. 34), über; seit dessenAbleben (1849) besitzt es dem Ehevertrage von 1844 gemäss seine Wittwe, die Gräfin Mathilde von Schwe-rin geb. Hagberg. 7 '
Oldensgöhl ebendas. — Siehe Äketorp.
Sverkersholm ebendas., gelangte in gleicher Weise, wie Fyllingarum 8 ', als eins der von Burensköld'-schen Fideicommissgüter zuerst durch deren Erbin an Claus Philipp von Schwerin (No. 16), und vererbtesich dann auch in derselben Art weiter bis auf die heutige Besitzerin des Gutes, Gräfin Mathilde vonSchwerin.
4. Grundbesitz der Linie Schwerinsburg (Taf. XII)
(in Pommern).
Boldekow in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn. Nach dem Lehnbriefe vom 10. Juli1533 9 ' gehörte ein Antheil an Boldekow zur Spantekower, ein zweiter Antheil zur Altwigshagen'schen Be-güterung; einen dritten Antheil besass die Familie von Lindstedt. 10 '
a) Der zu Spantekow gehörende Antheil vererbte sich von der Spantekower Linie (Taf. VII) zu-nächst auf die von derselben abgezweigte Linie Putzar (Taf. VIII). Der Grosshofmeister Ulrich von Schwe-rin aus dieser Linie (No. 5) sorgte 1570 dafür, dass Boldekow einen besonderen Pfarrer haben durfte unddass die Dörfer Zinzow und Rubenow zum Kirchspiel Boldekow eingepfarrt wurden. 11 ' Zur Zeit, als UlrichsEnkel Jürgen von Schwerin (Taf. VIIL 26) Boldekow besass (1626—73), soll dasselbe durch die Wirrendes dreissigjährigen Krieges sehr gelitten haben und namentlich im Sommer 1636 durch die Wrangel'scheArmee stark verwüstet worden sein. 12 '
1) Vgl. Th. II s. 214, 216, 217. — 2) Vgl. S. 20 „Idingstad". — 3) Vgl. Th. II S. 211, 212, 214, 216, 217. — 4) Siehe
bei Borkhult. — 5) Vgl. Th. II S. 211, 212, 214, 216. — 6) Siehe daselbst. — 7) Vgl. Th. II S. 2ll, 212, 214, 216. —
8) Siehe daselbst. — 9) U. B. II. 456. — 10) Nach Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 291, war um die Mitte
des 16. Jahrhunderts auch die Familie von Ilenfeld an Boldekow als Pertinenz von Müggenburg betheiligt, desgleichen die Fa-milie Normann; den Antheil der Letzteren kaufte zu Ende des 17. Jahrhunderts Philipp Bogislaw von Eickstedt. — 11) Vgl. Th. II
S. 158 und 159. — 12) Vgl. ebendas. S. 174.
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