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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
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tale oder gar in monathe bisz auf 12 rtlilr. gebracht werden möchte, auszer dem jährlichen beitrage derprediger selber annoch einige andere mittel mehr hierzu respective widmen und befördern, damit vermittelstgöttlicher gnade und segens nicht allein ein nöthiger vorrath zu Unterhaltung der predig er wittwen und -waysenangeschaffet, sondern auch vieleicht ein überschusz besorget werden möge, welcher dienen könne, einigen sichzum studiren wohlanlaszenden hindern dieser herrschaft unter die arme zu greifen und also die künftigevacirende pfarren oder sonst das liebe Vaterland mit tüchtigen alumnis zu versorgen.

Für diese Zwecke schenkte Otto der Stiftung 1) zwei Werderhufen bei Alt-Landsberg, 2) die dortigeBaufeld'sche Hufe, und versprach 3) für die Dauer seines Lebens eine Beisteuer von jährlich 100 Thlr.Dagegen sollten auch sowohl die gegenwärtigen Prediger der Herrschaft Alt-Landsberg ausser dem jährlichenBeitrage gleich bei antritt dieses wercks ein jeder für seine person vier rthlr. erlegen, als auch die künftigberufenen gleichmäszige summe bei ihrem antritt ohne der ordinairen collecte beitragen. Wenn ein Predigermehrere Pfarren hätte, sollten von einer jeden matre oder unica 1 rthlr., von einer jeden filia aber 6 gr.jährlich ad cassam entrichtet werden. Auch wendet sich der Stifter an die gesammten Einwohner seinerHerrschaft, Gott zu Ehren und den Ihrigen zum Besten semel pro semper etwas beizutragen, und er zweifeltnicht an deren Bereitwilligkeit, weiln die kinder dererjenigen unterthanen, so ihrem vermögen nach gutwilligund rnildiglicli hiezu mit concurriret, bei begebendem falle der alimentation ihrer kinder auf universitaetenvor andern in consideration kommen, hingegen die kinder derjenigen, so ihren nahmen in diesem buchenicht angezeichnet wiszen wollen, gar nicht admittirt werden sollen. Schliesslich bestimmte noch Otto vonSchwerin zum Besten der Stiftung: Däfern auch bei vorfallenden contracten, gerichtlichen vergleichen oderdergleichen abhandlangen im amte der amtmann die parten zu erlegung eines gotteshellers disponiren könte,soll selbiger in die lade geworfen werden. Uebrigens sollte der jedesmalige Amtmann wegen der Führungder bezüglichen Begister und in consideration der vortheile, so er durch seinen fleisz dieser casse schaffenkann, allein befugt seyn, praestitis praestandis wie ein prediger auch vor seine wittib oder kinder subiisdem conditionibus gleichmaesziges beneßcium sich zu getrösten.

Unter dem 14. März 1696 erhielt die Stiftung die kurfürstliche Bestätigung 1} .

Die Stiftung des Waisenhauses erfolgte am 6. Sptb. 1699. Otto von Schwerin liess auf dem Hofeder Pfarre ein zweistöckiges Haus errichten, bestimmte, dass 12 Waisenkinder in demselben Aufnahmefänden, und dotirte die Anstalt mit 2 Hufen Land und mit einem Capital von 2000 Thlr. 2 *.

Die Familie von Schwerin hat freilich schon im Jahre 1708 zu Gunsten des ersten Preussischen Königsder Herrschaft Alt-Landsberg entsagen müssen 3 *; aber ihre segensreichen Stiftungen daselbst werden dieErinnerung an sie dort unauslöschlich erhalten.

5. Das von Schwerin'sche Hospital zu Sarnow im Pommerschen Kreise Anclam, auch Klostergenannt, ist eine Stiftung des Grafen Hans Bogislav von Schwerin (Taf. XII. 1) und befindet sich mitder von ebendemselben errichteten Capelle und Schule unter einem Dach. Das diese Institute umfassendeGebäude ist von Hans Bogislav, wie eine Inschrift über der Thür besagt, aus Liebe und Fürsorge für seinearme Unterthanen unter der wachsamen Aufsicht des Fräuleins Juliana Sophia von Schwerin, seinerSchwester (Taf. X. 35), in der Zeit von 17521755 errichtet worden und kostete 2110 Thlr. 19 Gr. 2 Pf.Für die Hospitaliten sind 3 Stuben und 17 Kammern in 2 Stockwerken bestimmt; sie geniessen freie Woh-nung und Garten 4 '.

6. Das von Schwerin'sche Hospital zu Landsberg im Ostpreussischen Kreise Preussisch-Eylau,wurde im Jahre 1780 von dem Grafen Ludwig Otto Sigismund von Schwerin (Taf. XVIII. 29), zudessen WildenhofFscher Begüterung damals auch die genannte Stadt Landsberg gehörte, erbaut, für 16 Per-sonen eingerichtet und vorzugsweise auf das Gut Zandersdorf fundirt 5 '.

7. Das von Schmettau-Schwerin'sche Fräuleinstift zu Rietschütz im Schlesischen KreiseGlogau, ist testamentarisch von der Gemahlin des Grafen Friedrich Alexander von Schwerin, Agnes Char-lotte Christiane Wilhelmine geb. Freiin von Sclimettau (Taf. XVIII. 32) am 22. März 1782 er-richtet und unter dem 6. Mai desselben Jahres durch König Friedrich II. bestätigt worden. Die Bestim-mungen der Stiftung sind in dem Auszuge des Testaments, welcher dem Urkundenbuche eingereiht worden,ausführlich mitgetheilt 6) . Für das Geschlecht von Schwerin haben dieselben insoweit Bedeutung, alsgleich bei der Errichtung des Testaments zwei Töchter der Stifterin, die Gräfinnen Christiane Julie undBernhardine Henriette von Schwerin (Taf. XVIII. 40 und 42), zu Stiftsfräulein und eine dritte Tochter, dieGräfin Wilhelmine von Schwerin (Taf. XVHI. 41), zur Nachfolge designirt wurden, und als überhaupt, falls

1) Das Concept derselben befindet sich ebenfalls im Geh. Staatsarchive zu Berlin. 2) Gähde, a. a. 0. S. 318.

3) Vgl. Th. II S. 319. 4) Vgl. S. 29 und 30, Th. II S. 206 und Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I. S. 358.

5) Vgl. S. 81 und Th. II S. 321. 6) Nachtrag zum U. B. No. 30.