Druckschrift 
1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
106
Einzelbild herunterladen
 

folgte Erhebung in den Beichsfreihermstand 1 ' von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg be-stätigt wurde, folgendes Wappen 2 *:

Ein quadrirter Schild mit einem rothen" Mittelschilde, in welchem ein goldener, mit dem Bart obennach rechts gerichteter Schlüssel 4 ). Im 1. und 4. silbernen Felde des Hauptschildes das Stammwappen,eine rothe Kaute; im 2. und 3. blauen Felde ein grüner Zweig mit 3 goldenen Oranienäpfeln. Auf demSchilde 2 gekrönte Helme: auf dem rechten, dem Helme des Stammwappens, 3 Straussfedern, die mittlereroth ohne Baute, die beiden äusseren silbern mit rother Baute belegt, Helmdecken roth und silbern; aufdem linken Helme ein rother Adler mit goldenen Kleestengeln in den Flügeln, im Schnabel den grünenZweig mit 3 goldenen Oranienäpfeln haltend, Helmdecken blau und golden.

Das Wappen wird gegenwärtig nicht mehr geführt; Ottos Descendenz hat ein besonderes Wappen 5 ).

2. Dem Sohne des Vorigen, dem Geheimen Bath Freiherrn Otto von Schwerin (Taf. XYIII. 4), wurdebei seiner Erhebung in den Beichsgrafenstand vom Kaiser Leopold durch Diplom 6 ' vom 11. Sptb. 1700nachstehendes Wappen verliehen 7 ':

Ein dreitheiliger (halb in die Länge und quergetheilter) Schild, belegt durch einen mit goldener Ein-fassung versehenen rothen 8 ' Mittelschild, in welchem der goldene Erbkämmerer-Schlüssel, wie in No. 1.Im 1. silbernen Felde die rothe Baute, im 2. der grüne Zweig mit den 3 goldenen Oranienäpfeln, im unterensilbernen Felde ein schwarzes rechtshin laufendes Boss ohne Sattel und Zaumzeug 9 '.

Ueber dem Schilde 3 gekrönte Helme: der mittlere mit Straussfedern und Decke, wie der Helm desStammwappens; auf dem linken Helm der rothe Adler wie in No. 1, auch dieselbe Helmdecke; auf demrechten Helm (als besondere Wappenvermehrung) der doppelte schwarze Beichsadler mit rothen 10 'Schnä-beln und Füssen, über demselben die Kaiserkrone schwebend. Helmdecke roth und silbern. Schildhalter 2goldene aufrecht stehende Löwen.

Die Nachkommen des Grafen Otto von Schwerin, die Linien Walsleben-Wildenhoff (Taf. XVHI) undWolfshagen (Taf. XIX), führen dieses Wappen noch heute.

3. Dem Schwedischen Generalmajor Philipp Bogislav von Schwerin aus der Linie Wopersnow(Taf. XX. 5) verlieh bei seiner Erhebung in den Schwedischen Freiherrnstand durch Diplom 11 ' vom 7. Decb.1717 König Carl von Schweden zur Verbesserung seines adeligen Wappens^ einen in 3 Felder getheiltenSchild; mitten auf der Theilung das Stammwappen als Mittelschild; unter diesem hängt an 2 goldenenBingen ein weisses fliegendes Band mit der Spanischen Inschrift: No menos constante que perseguido 13 '. Im

1. goldenen Felde des Hauptschildes über einander 2 gekrönte laufende Füchse mit goldenen Halsbändern, im

2. rothen Felde ein versilbertes Sturmgitter, im 3. untersten blauen Felde ein roth gekleideter Türke mitgrünem, weiss bewundenen Turban auf dem Haupt, auf einem rechtshin heftig laufenden weissen Pferde mitrothem Zaume reitend. Ueber dem Schilde eine Freiherrnkrone zwischen 2 Helmen mit je einer Freiherrn-krone. Der Helm zur Bechten hat die 3 Straussfedern des Stammwappens und dessen Helmdecken; aus derlinken Helmkrone steigt das Obertheil eines gekrönten Hirsches mit goldenem Halsband hervor, Helmdeckeblau und golden. Schildhalter 2 behelmte wilde Männer mit Keule; auf dem Helm des rechten Schild-halters eine goldene und eine blaue Straussfeder, auf dem Helm des linken ein halbes Sturmgitter von rotherFarbe mit 5 Pfaufedern darüber.

Dasselbe Wappen empfing der Schwedische Hofjägermeister Otto Julius von Schwerin (Taf. XX. 19),der Neffe des Philipp Bogislav, als er mittelst Diploms u ' vom 27. Decb. 1778 durch König Gustav vonSchweden ebenfalls in den Schwedischen Freiherrnstand erhoben wurde, und wird in Folge dessen das be-schriebene Wappen von der Descendenz der gedachten beiden Freiherren von Schwerin, d. h. von der ge-sammten Linie Wopersnow noch gegenwärtig geführt.

1) U. B. II. 606. 2) Vgl. Bagmihl III. 89 und Taf. 25. ( Köhne,) Wappenbuch der Preuss. Monarchie II. 63. 3) Nicht

blau, wie Bagmihl angiebt. Vgl. U. B. II. 671 S. 500. 4) Als Zeichen des Erbkämmerer-Amts. 5) Vgl. No. 2.

6) U. B. II. 671. 7) Vgl. Bagmihl III. 90 und Taf. 25. Wappenbuch der Preuss. Monarchie I. 97. Brüggemann I. 174.

v. Meding III. No. 762. Dienemann S. 168. Masch, Meklenb. Wappenbuch XL VI. 173. v. Zedlitz IV. 206. 8) Bag-

mihl nennt diesen Schild irrthümlich blau. 9) Uebernommen aus dem Wappen des alten Dynastengeschlechts der Grafen von

Schwerin als (vermeintlichen) Ahnherren der jetzigen Schwerine. Wir haben indessen bereits in Abschnitt 1 S. 1 und 2 nach-

gewiesen, dass diese Annahme nicht zutrifft.Das (ausgestorbene) Lüneburgische Geschlecht von Schwerin (vgl. S. 5 Anm.)

führte ebenfalls ein Ross im Siegelschilde, aber gezäumt, und zwar entweder nur das Ross nach links oder nach rechts hin

schreitend, oder im quergetheilten Schilde über 3 mit gestürzten Spitzen belegten Pfählen nach rechts hin laufend (Siegeltaf. I.79). Die Lüneburgischen Schwerine waren Ministerialen der alten Grafen von Schwerin; diese führten in ihren Siegeln vorüber-

gehend (Ausgangs des 13. Jahrhunderts) ein Ross (vgl. wiederum S. 5 Anm.), und ist der Uebergang ihres Wappenbildes in dasSiegel der eben gedachten Schwerine daher wohl erklärlich. 10) In der Abbildung irrthümlich golden dargestellt. 11) U. B. II.689. 12) Vgl. Bagmihl III. 92 und Taf. 28. Svea Rikes Vapenbok Frih. Tab. 7. 13) In der Abbildung steht irrthümlichpersequido. 14) U. B. II. 722.