Das früheste Helmsiegel kennen wir aus dem Jahre 1369 (Siegel 12), 2 weitere aus dem Jahre1385 und dem nächstfolgenden Zeitraum desselben Jahrhunderts (Siegel 15 und 19), eins aus dem Jahre1500 (Siegel 44) und dann zahlreichere aus der Zeit von 1529—1626 (Siegel 48—51 und 53—59). Derbisherigen allgemeinen Annahme gegenüber, dass das Stammwappen der Pommerschen Schwerine auf demHelme drei Straussfedern trage 1 *, ist es von Bedeutung darauf hinzuweisen, dass die beiden ältesten Siegelvon 1369 und 1385 (No. 12 und 15) nur zwei Straussfedern zeigen, welche auch nicht, wie weiter ange-nommen wird, je mit einer Kaute belegt sind, sondern aus deren oberster Spitze gleichsam heraus-wachsen. Das nächste Siegel aus dem Ende des 14. Jahrhunderts (No. 19) hat sogar vier Straussfedern aufdem Helme, von welchen je 2, die eine senkrecht in die Höhe, die andere wagerecht zur Seite, aus einerBaute hervorgehen. Erst vom Jahre 1529 ab 2) (Siegel 48 und 49) finden wir regelmässig den Helm mitdrei Federn geschmückt, eine Ausnahme macht nur noch ein Siegel von 1593 (No. 55), dessen Helm wiederumnur 2 Federn hat.
Wenn Bagmihl a. a. 0. von den Siegeln der Linie Spantekow angiebt, nicht nur, dass deren Helm3 Straussfedern trage, sondern auch, dass jede derselben mit einer Baute belegt sei, so haben wir, nachdemder erste Theil dieser Angabe so eben richtig gestellt worden, auch in Betreff des zweiten zu bemerken,dass uns in keinem Siegel eine Helmzier mit 3, sondern stets nur eine solche mit 2 Bauten begegnetist, welche Anfangs, wie ebenfalls schon erwähnt, die Basis der resp. 2 und 4 Federn bildeten (Siegel 12,15, 19); dann traten sie theils zwischen die Federn (Siegel 49), theils neben dieselben (Siegel 57), theilswurden sie, und zwar in den meisten Fällen, den beiden äusseren Federn aufgelegt, sodass unseresWissens die mittlere in Siegeln niemals mit einer Baute belegt gewesen ist. Dagegen erscheint sie auchauf der mittleren Straussfeder in den (vermehrten) Wappen der Linien Schwerinsburg und Willmersdorf,der gräflich von Zieten-Schwerin'schen Familien-Fideicommiss-Stiftung und der Besitzer des Fideicommiss-gutes Wustrau (siehe unten No. 5, 6 und 9). Auch müssen wir hier betonen, dass überhaupt nur Strauss-federn für den Helmschmuck der Schwerin'schen Siegel in Gebrauch gewesen sind; wenn die Federn imSiegel vom Jahre 1529 (No. 49) anderer Gattung zu sein scheinen, kann die Ursache dieser Abweichungnur in einem ungenauen Siegelstempel gesucht werden.
Endlich liegt uns noch die Deutung der Umschrift des Siegels von 1659 (No. 60) ob, welche ausfolgenden Buchstaben besteht: 0. F. V. S. H. Z. L. G. B. Y. E. D. C. B. Es sind dies die Anfangsbuchstabender Worte: Otto Freiherr von Schwerin, Herr zu Landsberg, Geheimer Bath und Erbkämmerer der ChurmarkBrandenburg.
Die Farben des Schwerin'schen Wappenbildes waren von jeher roth für die Baute und silbern fürden Schild, und gilt in der Familie von Schwerin, nachdem die vom 16. Jahrhundert ab üblich gewordeneAusschmückung des Helms mit drei Straussfedern massgebend geworden und unter den wechselnden Ansichten,ob der Helm mit einem grünen Bautenkranze, mit einer Krone, mit einem Wulste zu belegen oder als un-gekrönt darzustellen sei, die Entscheidung für die Krone eingetreten ist, nunmehr folgendes als das Stamm-wappen: 3 ) Im silbernen Felde eine rothe Baute. Auf dem gekrönten offenen Helm drei Straussfedern, diemittlere roth ohne Baute, die beiden äusseren silbern und mit je einer rothen Baute belegt. Helmdeckenroth und silbern 4 '. Dieses Stammwappen führen zur Zeit noch die Linien Stolpe (Taf. III), Curtshagen(Taf. VI A), Dargibell (Taf. XV) und Behberg (Taf. XXI), letztere jedoch nur insoweit, als ihre Mit-glieder nicht Besitzer des Fideicommisses Wustrau sind. Vgl. unten No. 9.
Erweiterungen des Stammwappens durch Zuthaten sind mehrfach eingetreten, namentlich aus An-lass der dem Geschlecht von Schwerin zu Theil gewordenen Standeserhöhungen. Wir geben von diesen ver-mehrten Wappen am Schlüsse des Urkundenbuches Abbildungen 5 ) und im Nachstehenden eine kurze Be-schreibung nach der Zeitfolge unter Hinweis auf die Diplome, durch welche sie verliehen worden sind.
1. Der Geheime Bath, spätere Oberpräsident Otto von Schwerin, Stifter der Linie Alt - Landsberg(Taf. XVIII. 1), erhielt durch Urkunde 6 ' vom 3. Octb. 1654, mittelst deren ihm die am 24. März 1648 er-
1) Vgl. Bagmihl a. a. 0. Bd. 3 S. 74 und 75. — 2) Das Siegel von 1500 (No. 44) ist an der betr. Stelle so verwischt,
dass nicht ersehen werden kann, ob 2 oder 3 Federn zum Helme gehören. — 3) Vgl. die Adelslexica und auf Pommern bezüglichen
Geschichtswerke von Siebmacher I. 176, — v. Zedlitz IV. 204, — v. Ledebur II. 427, — Brüggemann I. 175, — Dienemann 183
und 256, — Herbarz Polski VIII. 298, — v. Meding III. No. 760, — Neimbts Curländ. Wappenb. S. 37 No. 3, — Hupel, NeueNord. Miscellen, 13. und 14. St., S. 369, — Dithmar 1731 No. 19, — Svea Rikes Vapenbok 59, — Bagmihl III. 74 und Taf. 24, —(Köhne,) Wappenbuch der Preuss. Monarchie I. 97—99 und II. 63, — Lubin, Karte von Pommern, — Micraelius VI. 376 u. a. m.
— 4) Eine Abbildung siehe am Schlüsse des Urkundenbuchs. — 5) Die mehrfachen Abweichungen dieser Abbildungen von denWappenbeschreibungen in den betr. Diplomen sind hauptsächlich dadurch herbeigeführt, dass in der Voraussetzung der Richtig-keit der BagmihPschen Wappenbeschreibungen und Wappentafeln (Bd. III S. 74, 75, und 89 — 93 und Taf. 24—28) dieseden meisten unserer Zeichnungen zu Grunde gelegt wurden, bevor uns die Diplome selbst bekannt geworden waren. — 6) U. B.
II. 615.
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