Schwerin. Nach Bernd 1 ' ist der Helm mit seiner Zier nur selten als gemeines Wappenbild gebraucht; alsBeispiele gleicher Anwendung desselben werden von ihm die Wappen der Familien Stedingen, Frese undHelmersen genannt.
Das zweite Wappenbild, welches die Siegel der Schwerine aus der Bützow'schen Linie zeigen, bestehtin zwei entweder rechten oder linken Schrägbalken, — ein sehr einfaches, dem Alter seiner Entstehungentsprechendes und darum überall oft vorkommendes Wappenbild 2 '. Vgl. Siegel 5 und 6. Diese beidenSiegel gehören den Vettern Heine dem Grossen und Heine von Schwerin (Taf. I. 25 und 26) an, hängen anUrkunden 3 ' von 1389 und 1390 und haben eine kreisrunde Form. Durch Lisch 4 ' aber lernen wir auch nochzwei ältere Siegel kennen, die Siegel der Brüder Heino und Georg von Schwerin (Taf. I. 21 und 22) aus demJahre 1360. Beide unterscheiden sich von den vorerwähnten insofern, als das erstere schildförmig ist, daszweite dagegen zwar eine runde Form hat, aber zwei Schrägbalken zeigt, welche „mit einer Zickzacklinie belegt"sind. Die Urkunde, an welcher diese beiden Siegel sich befinden, wird im Stadtarchive zu Rostock aufbewahrt.
Im Allgemeinen bemerken wir noch in Betreff der Wappenbilder der Meklenburgischen Linie des Ge-schlechts von Schwerin, dass über deren Farben, die mit den Wappen nothwendig verbunden waren, keinAufschluss hat gefunden werden können.
2. Das Siegel der Pommerschen Linien.
So alt auch die Pommersche Familie von Schwerin bereits geworden ist und so weit sie sich aus-gebreitet hat, — ihrem Stammwappen, der Raute, ist sie in allen Haupt- und Nebenzweigen treu geblieben;es zeigen dies die zahlreichen Siegel, welche an den Urkunden seit der Mitte des 14. Jahrhunderts sich er-halten haben 5 ', sowie die Wappen, deren sich die verschiedenen Linien noch heute bedienen®'. In den ge-dachten Siegeln erscheint die Raute überall als ein auf die Spitze senkrecht gestelltes Viereck, welches nurinsoweit Unterschiede zeigt, als es entweder nahezu rechtwinklig ist (z. B. in Siegel 11, 13, 20—22, 28), oder,was am häufigsten der Fall, mehr oder minder spitze und stumpfe Winkel hat (z. B. in Siegel 10, 14, 19,24, 34) 7) , und als es ferner mit seinen Spitzen entweder sämmtliche 4 Schildränder vollständig oder beinaheberührt (wie in Siegel 16, 19, 41), oder nur an einen (Siegel 11, 14, 15, 36, 40), an zwei (Siegel 23, 33, 57),an drei Ränder anstösst (Siegel 43), oder endlich völlig frei in dem Schilde schwebt (Siegel 10, 12, 22, 25, 30).Die letzte Form ist die gewöhnlichste. Eine weitere Abweichung besteht noch darin, dass einzelne Viereckestatt der graden Seiten nach innen geschweifte Grenzlinien haben (vgl. Siegel 16, 17, 26, 38).
Die Raute, eine der einfachsten und schlichtesten Figuren, ist eben deswegen häufig als Wappen-bild gebraucht worden 8 '. Daher bedurfte es auch kaum des Versuches, derselben eine besondere Bedeutungund Beziehung zu dem Geschlecht von Schwerin unterzulegen; ihre Einfachheit entspricht dem Sinne undGeschmack jener frühen Zeit, in welcher sie als Wappenbild gewählt worden, und ist hierdurch derenWahl genügend erklärt. Gleichwohl sind solche Versuche angestellt worden. Seidel in seinem handschrift-lichen „kurzen Bericht" über das Geschlecht von Schwerin 9 ' und mit ihm Adelung in seinen ebenfalls hand-schriftlichen „umständlichen Nachrichten" von dem Geschlecht von Schwerin 10 'Cap. IV § 13—15 vermuthen
1) a. a. 0. S. 240. — 2) Vgl. Bernd, Handbuch der Wappen Wissenschaft S. 38. — 3) U. B. I. 83 und 84. — 4) Vgl.
U. B. I. 73 Anm. 1. — 5) Vgl. Siegeltafel I — III No. 10 — 62. — 6) Vgl. die 10 Wappen-Abbildungen am Schlüsse des Ur-
kundenbuches. — 7) In dem Diplom vom 11. Sptb. 1700 (U. B. II. 671) wird das Wappenbild als „Raute oder Wecke" be-
zeichnet. Unter der Wecke versteht man indessen in der Regel ein weit schmaleres Viereck, als irgend eins der uns bekanntgewordenen Schwerin'schen Siegel darbietet. — 8) So führen die von Koller in Hinterpommern ebenfalls eine rothe Raute insilbernem Felde, die von Koller in Vorpommern und Holstein (nach Elzows Pomm. Adelsspiegel) eine blaue Fensterraute in rothemSchilde und auf dem Helme zwischen 2 blauen Rauten 3 Straussfedern (wie die Schwerine), von welchen die mittelste blau, diebeiden anderen roth sind. Vgl. v. Zedlitz, Adelslexicon III S. 137. — Ebenso zeigt das Wappen der Preuss. Freiherren vonKeller im 1. und 4. Felde des quadrirten Schildes eine rothe Raute in silbernem Felde. Vgl. v. Zedlitz, a. a. 0. S. 93. —Ferner haben wir die Raute als Wappenbild im 14. und 15. Jahrhundert bei der Familie von Klepzig gefunden (siehe im Stadt-archive zu Müncheberg das Originalsiegel Rudolphs von Klepzig aus dem J. 1405). — Die Familie von Jasmund führt „in einemgespaltenen blau und silbernen Schilde in jedem Theile einen Wecken mit abwechselnden Tincturen". Vgl. v. Zedlitz, a. a. 0.
S. 28. — Die Oberg führen „im goldenen Felde 2 schwarze Wecken oder länglichte Rauten". Vgl. v. Meding, Adelige Wappen
II S. 401. — Die Barsen haben 3 rothe Wecken im silbernen Felde. Vgl. v. Meding, a. a. O. S. 32. — Endlich zeigt auch
das Wappen des im Jahre 1842 unter Beilegung des Namens von Scharfenort in den Preuss. Adelstand erhobenen Lieute-
nants a. D. Hermann Carl Wilhelm Schwerin in dem blauen Felde des blau und roth gespaltenen Schildes eine rothe Raute,
welche mit einem Helm, 2 über Kreuz gestellten Schwertern, 2 Sporen und 2 Handschuhen belegt ist. Vgl. v. Ledebur, Adels-lexicon III Nachtrag S. 343. — Die von Schwerin'sche Raute auf silbernem Grunde in dem 2. und 3. Felde des Wappens der
Grafen von Holstein ist mit Bezug auf Barbara von Schwerin (Taf. VHI. 55), Gemahlin des 1708 in den Grafenstand erhobenenKönigl. Dänischen Grosskanzlers und Premier-Ministers Ulrich Adolf von Holstein, in das demselben bei diesem Anlass verliehene(vermehrte) Wappen übergegangen. Vgl. Th. II S. 184. — 9) und 10) Vgl. Vorwort.